Hessischer Staatsgerichtshof weist Wiederaufnahmeantrag der FDP ab
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Der hessische Staatsgerichtshof weist die Verfassungsklage der FDP ab. Die neu vorgelegten Beweise der FDP rechtfertigen keine Wiederaufnahme des Verfahrens. Damit ist das Urteil aus dem Jahr 1951 bestätigt. Der Präsident des Staatsgerichtshof, Dr. Karl Lehr (1881–1962), verkündet dieses Urteil. Insgesamt werden zwölf Gutachten zur Gültigkeit des Artikels zur Rate gezogen, von denen sieben die Haltung des Gerichts bestätigten.
(MB)
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Literatur
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 5.4.1952, S. 3
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
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„Hessischer Staatsgerichtshof weist Wiederaufnahmeantrag der FDP ab, 2. April 1952“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/4044_hessischer-staatsgerichtshof-weist-wiederaufnahmeantrag-der-fdp-ab> (aufgerufen am 26.11.2025)
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