Landtag gewährt Privatschulen weiterhin Unterichts- und Lernmittelfreiheit

 
Bezugsort(e)
Wiesbaden

Ereignis

Was geschah

Nach der ersten, zweiten und dritten Lesung verabschiedet der Hessische Landtag einstimmig das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Unterrichtsgeld- und Lernmittelfreiheit an Privatschulen. Damit bleibt die Befreiung von diesen Geldern an den betroffenen Privatschulen in Hessen über den 31. März 1952 heraus unbefristet bestehen.
(MB)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

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