Landtag gewährt Privatschulen weiterhin Unterichts- und Lernmittelfreiheit
Ereignis
Was geschah
Nach der ersten, zweiten und dritten Lesung verabschiedet der Hessische Landtag einstimmig das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Unterrichtsgeld- und Lernmittelfreiheit an Privatschulen. Damit bleibt die Befreiung von diesen Geldern an den betroffenen Privatschulen in Hessen über den 31. März 1952 heraus unbefristet bestehen.
(MB)
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Landtag gewährt Privatschulen weiterhin Unterichts- und Lernmittelfreiheit, 13. März 1952“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/4034_landtag-gewaehrt-privatschulen-weiterhin-unterichts-und-lernmittelfreiheit_landtag-gewaehrt-privatschulen-weiterhin-unterichts-und-lernmittelfreiheit_landtag-gewaehrt-privatschulen-weiterhin-unterichts-und-lernmittelfreiheit> (aufgerufen am 26.11.2025)
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