Hessischer Elternbeirat reicht Klage gegen den hessischen Kultusminister ein
Ereignis
Was geschah
Gegen den hessischen Kultusminister Ludwig Metzger (1902–1993; SPD) wird von der Arbeitsgemeinschaft Hessischer Elternbeiräte vor dem Verwaltungsgericht des Landes Klage eingereicht. Die zentrale Forderung der Eltern ist die Aussetzung des „Sexta-Erlasses“. Bis zum 18. Januar 1952 hatten die Eltern die Änderung des Erlasses gefordert. Sie sehen durch diesen Erlass Artikel 2 des Grundgesetzes verletzt, der das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit garantiert. Sie argumentieren, der Erlass zwinge zur kalten Auslese und stelle überspannte Prüfungsanforderungen an die Kinder. Das Versetzungszeugnis am Ende der 5. Klasse der Volksschule sollte den Ausschlag für den Bildungsweg darstellen.
(MB)
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Nachweise
Literatur
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 31.1.1952, S. 3
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
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„Hessischer Elternbeirat reicht Klage gegen den hessischen Kultusminister ein, 30. Januar 1952“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/4006_hessischer-elternbeirat-reicht-klage-gegen-den-hessischen-kultusminister-ein_hessischer-elternbeirat-reicht-klage-gegen-den-hessischen-kultusminister-ein_hessischer-elternbeirat-reicht-klage-gegen-den-hessischen-kultusminister-ein_hessischer-elternbeirat-reicht-klage-gegen-den-hessischen-kultusminister-ein_hessischer-elternbeirat-reicht-klage-gegen-den-hessischen-kultusminister-ein> (aufgerufen am 26.11.2025)
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