Hessen will beim Bundesverfassungsgericht gegen Verteidigungsbeitrag klagen
Ereignis
Was geschah
Das hessische Kabinett beschließt, dass das Land beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen den deutschen Verteidigungsbeitrag einreichen wird, da die Bundesregierung diesen durch ein einfaches Bundesgesetz beschließen will. Dieser Beschluss wird auch mit Blick auf die Regierungserklärung von Ministerpräsident Georg August Zinn (1901–1976; SPD) vom 10. Januar 1951 gefasst.
(MB)
Bezugsrahmen
Nachweise
Literatur
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 30.1.1952, S. 3
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Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Hessen will beim Bundesverfassungsgericht gegen Verteidigungsbeitrag klagen, 29. Januar 1952“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/4005_hessen-will-beim-bundesverfassungsgericht-gegen-verteidigungsbeitrag-klagen> (aufgerufen am 25.11.2025)
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