Keine staatliche Sektkellerei auf Staatsdomäne im Rheingau
Ereignis
Was geschah
Nach langen Verhandlungen zwischen der hessischen Regierung und deutschen Sektherstellern nimmt die hessische Landesregierung Abstand von ihrem Plan, auf der Staatsdomäne Rheingau eine staatliche Sektkellerei einzurichten. Die Trauben der Staatsdomäne gehen weiterhin an die Sektproduzenten.
(MB)
Bezugsrahmen
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Nachweise
Literatur
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20.9.1951, S. 3
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Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Keine staatliche Sektkellerei auf Staatsdomäne im Rheingau, 19. September 1951“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3942_keine-staatliche-sektkellerei-auf-staatsdomaene-im-rheingau> (aufgerufen am 26.11.2025)
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