Verhaltensmaßregeln bei Fliegeralarm in Darmstadt

 

Ereignis

Was geschah

In der „Darmstädter Zeitung“ wird an Maßregeln für das Verhalten bei Fliegeralarm erinnert: In Darmstadt wird die Bevölkerung im Falle eines Fliegeralarms durch Abschuss je einer Signalbombe an sieben Plätzen der Stadt gewarnt. Der Fliegeralarm wird durch das dreiminütige Läuten je einer Glocke aller Kirchen aufgehoben. Die Aufhebung des Alarms ist außerdem daran zu erkennen, dass die Straßenbahn ihren Betrieb wieder aufnimmt, den sie bei Fliegeralarm sofort einstellt. Wenn der Verkehr zwischen 21:30 Uhr und 5 Uhr stillliegt, wird keine Entwarnung gegeben, es sei denn er ist vor 21:30 Uhr ausgelöst worden.
(OV)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Verhaltensmaßregeln bei Fliegeralarm in Darmstadt, 26. Januar 1918“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3850_verhaltensmassregeln-bei-fliegeralarm-in-darmstadt_verhaltensmassregeln-bei-fliegeralarm-in-darmstadt> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/3850_verhaltensmassregeln-bei-fliegeralarm-in-darmstadt