Verhaltensmaßregeln bei Fliegeralarm in Darmstadt
Ereignis
Was geschah
In der „Darmstädter Zeitung“ wird an Maßregeln für das Verhalten bei Fliegeralarm erinnert: In Darmstadt wird die Bevölkerung im Falle eines Fliegeralarms durch Abschuss je einer Signalbombe an sieben Plätzen der Stadt gewarnt. Der Fliegeralarm wird durch das dreiminütige Läuten je einer Glocke aller Kirchen aufgehoben. Die Aufhebung des Alarms ist außerdem daran zu erkennen, dass die Straßenbahn ihren Betrieb wieder aufnimmt, den sie bei Fliegeralarm sofort einstellt. Wenn der Verkehr zwischen 21:30 Uhr und 5 Uhr stillliegt, wird keine Entwarnung gegeben, es sei denn er ist vor 21:30 Uhr ausgelöst worden.
(OV)
Bezugsrahmen
Indizes
Nachweise
Literatur
- Darmstädter Zeitung, Nr. 22, 26.1.1918, S. 103: Großherzogthum Hessen / Fliegeralarm, Online-Ausgabe: Der Erste Weltkrieg im Spiegel hessischer Regionalzeitungen
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Verhaltensmaßregeln bei Fliegeralarm in Darmstadt, 26. Januar 1918“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3850_verhaltensmassregeln-bei-fliegeralarm-in-darmstadt_verhaltensmassregeln-bei-fliegeralarm-in-darmstadt> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/3850_verhaltensmassregeln-bei-fliegeralarm-in-darmstadt