Hessische Regierung verbietet Anlage neuer Weinberge
Ereignis
Was geschah
Die Hessische Landesregierung informiert die Oberbürgermeister und Landräte Hessens darüber, das die Anlage neuer Weinberge fortan verboten ist. Die Regierung begründet diesen Schritt damit, dass die Existenz der Weinbauern durch die Anlage neuer Weinberge gefährdet sei.
(MB)
Bezugsrahmen
Nachweise
Literatur
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20.3.1951, S. 2
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Hessische Regierung verbietet Anlage neuer Weinberge, 19. März 1951“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3725_hessische-regierung-verbietet-anlage-neuer-weinberge_hessische-regierung-verbietet-anlage-neuer-weinberge> (aufgerufen am 28.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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