Hessisches Finanzministerium verordnet einen Sparkurs
Ereignis
Was geschah
Aufgrund des hohen Haushaltsdefizits des Landes, das im Februar 1951 bei 22,3 Millionen DM lag, ordnet das hessische Finanzministerium einen Sparkurs an. In einem Schreiben an alle hessische Ministerien und Landesbehörden fordert der hessische Finanzminister Heinrich Troeger (1901–1975; SPD) diese auf, ihre Ausgaben zu minimieren, um einen ausgeglichenen Haushalt zu schaffen. Ein solcher Haushalt werde sicherstellen, dass das Land seine Aufgaben gegenüber dem Bund und den Trägern des sozialen Wohnungsbaus erfüllen könne. Daher wird ein Einstellungsstopp angeordnet. Änderungen in den Gehaltsgruppen, Neuanschaffungen, besonders von Dienstwagen, werden untersagt. Zudem werden die Zuschüsse für die Betriebsküchen der Staatsverwaltung eingestellt.
(MB)
Bezugsrahmen
Nachweise
Literatur
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13.3.1951, S. 3
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Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Hessisches Finanzministerium verordnet einen Sparkurs, 12. März 1951“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3721_hessisches-finanzministerium-verordnet-einen-sparkurs> (aufgerufen am 26.11.2025)
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