Gesetz zur Ahndung nationalsozialistischer Straftaten

 
Bezugsort(e)
Land Hessen
Themenbereich
Politik · Recht und Verwaltung

Ereignis

Was geschah

Die groß-hessische Regierung erlässt ein Gesetz zur Ahndung nationalsozialistischer Straftaten, das die Einleitung von Ermittlungsverfahren erleichtert. Das Gesetz legt fest, dass aus politischen, rassistischen oder religiösen Motiven begangene Verbrechen mit Ablauf der NS-Zeit nicht verjährt sind und dass Handeln auf Befehl eines Vorgesetzten oder einer übergeordneten Institution nicht von der Verantwortlichkeit entbindet. Insbesondere die ab 1933 an Juden verübten NS-Gewalttaten sollen verfolgt werden. Bis 1950 urteilen deutsche Gerichte in über 200 Verfahren allein wegen der im Kontext des Novemberpogroms von 1938 begangenen schweren Straftaten.
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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Gesetz zur Ahndung nationalsozialistischer Straftaten, 29. Mai 1946“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3577_gesetz-zur-ahndung-nationalsozialistischer-straftaten> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/3577