Wahlgesetzentwurf für die Verfassungberatende Landesversammlung vorgelegt
Ereignis
Was geschah
Der Vorbereitende Verfassungsausschuss legt einen maßgeblich von Heinrich von Brentano (1904–1964; CDU) ausgearbeiteten Entwurf für ein Wahlgesetz für die Verfassungberatende Landesversammlung vor, die am 30. Juni 1946 gewählt werden soll. Hierbei handelt es sich um einen Kompromiss zwischen Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht. 64 der 90 Sitze sollen in den Regierungsbezirken gewählt werden, die übrigen 26 Abgeordneten werden auf der Grundlage des Landesergebnisses anhand des Höchstzahlverfahrens ermittelt. Die Sperrklausel wird von 15 auf 5 % reduziert.
(CP)
Bezugsrahmen
Nachweise
Literatur
- Will, Die Entstehung der Verfassung des Landes Hessen, Tübingen 2009, S. 50-64
- Berding, Entstehung des Landes Hessen und seiner Verfassung, 2006, S. 42
Kalender
Siehe auch
Weitere Angebote in LAGIS
Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Wahlgesetzentwurf für die Verfassungberatende Landesversammlung vorgelegt, 31. März 1946“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3570_wahlgesetzentwurf-fuer-die-verfassungberatende-landesversammlung-vorgelegt> (aufgerufen am 27.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/3570