Wahlgesetzentwurf für die Verfassungberatende Landesversammlung vorgelegt

 
Bezugsort(e)
Land Hessen
Themenbereich
Politik

Ereignis

Was geschah

Der Vorbereitende Verfassungsausschuss legt einen maßgeblich von Heinrich von Brentano (1904–1964; CDU) ausgearbeiteten Entwurf für ein Wahlgesetz für die Verfassungberatende Landesversammlung vor, die am 30. Juni 1946 gewählt werden soll. Hierbei handelt es sich um einen Kompromiss zwischen Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht. 64 der 90 Sitze sollen in den Regierungsbezirken gewählt werden, die übrigen 26 Abgeordneten werden auf der Grundlage des Landesergebnisses anhand des Höchstzahlverfahrens ermittelt. Die Sperrklausel wird von 15 auf 5 % reduziert.
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Siehe auch

Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Wahlgesetzentwurf für die Verfassungberatende Landesversammlung vorgelegt, 31. März 1946“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3570_wahlgesetzentwurf-fuer-die-verfassungberatende-landesversammlung-vorgelegt> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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