Hessischer Innenminister verbietet Großkundgebung der KPD
Ereignis
Was geschah
Der hessische Innenminister Heinrich Zinnkann (1885–1973; SPD) verbietet eine für Freitag, den 1. September 1950, von der KPD angekündigte Großkundgebung der Partei in Wiesbaden. Auf der Veranstaltung sollte der Bundestagsabgeordnete Oskar Müller (1896–1970; KPD) zum Thema „Der Weg der Deutschen Demokratischen Republik, der einzige Ausweg für die deutsche Nation“ sprechen. Der Innenminister begründet sei Verbot damit, dass die Zielsetzung der Kundgebung einen Angriff auf die hessische Verfassung und das Grundgesetz der Bundesrepublik darstelle, „da dieses Ziel nur durch eine Beseitigung der Bundesrepublik und ihrer Länder erreicht werden könne.“
Der Innenminister hat zugleich alle Landräte und Oberbürgermeister angewiesen, alle Veranstaltungen des Komitees Junger Friedenskämpfer, der Freien Deutschen Jugend und ähnlichen getarnten kommunistischen Organisationen zur Ächtung der Atombombe, zur Erhaltung des Friedens und andere derartige Veranstaltungen zu unterbinden.
(OV)
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Literatur
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 2.9.1950, S. 3
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
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„Hessischer Innenminister verbietet Großkundgebung der KPD, 1. September 1950“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3556_hessischer-innenminister-verbietet-grosskundgebung-der-kpd> (aufgerufen am 25.11.2025)
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