Auftrittsverbot für Vorsitzenden der Vaterländischen Union in Hessen
Ereignis
Was geschah
Das Hessische Innenministerium weist die Polizeibehörden in Hessen an, dem Gründer und Vorsitzenden der rechtsradikalen Vaterländischen Union, dem neofaschistische Karl Feitenhansl (1922–2004) (München) den Auftritt in politischen Versammlungen in Hessen, insbesondere als Redner oder Versammlungsleiter, zu verbieten, nachdem die Hauptspruchkammer München am 9. Januar gegen Feitenhansl ein Verbot jeder politische Betätigung ausgesprochen hatte. Am Vortag ist Feitenhansl von Mitgliedern der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes und der Gewerkschaften in Frankfurt daran gehindert worden, öffentlich zu sprechen. Ein für den heutigen Tag geplantes Auftreten in Alsfeld muss nach der Anweisung des Innenministeriums entfallen.
(OV)
Bezugsrahmen
Indizes
Nachweise
Literatur
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20.1.1950, S. 3
Weiterführende Informationen
- Wikipedia: Vaterländische Union (Deutschland) (eingesehen am 19.1.2019)
- Wikipedia: Karl Feitenhansl (Politiker, 1922) (eingesehen am 19.1.2019)
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Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Auftrittsverbot für Vorsitzenden der Vaterländischen Union in Hessen, 19. Januar 1950“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3529_auftrittsverbot-fuer-vorsitzenden-der-vaterlaendischen-union-in-hessen_auftrittsverbot-fuer-vorsitzenden-der-vaterlaendischen-union-in-hessen_auftrittsverbot-fuer-vorsitzenden-der-vaterlaendischen-union-in-hessen_auftrittsverbot-fuer-vorsitzenden-der-vaterlaendischen-union-in-hessen> (aufgerufen am 26.11.2025)
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