Erfolglose Klage gegen Namenführung durch Splittergruppe der NDP
Ereignis
Was geschah
Das Amtsgericht Wiesbaden weist eine Klage des Landesvorstands der Nationaldemokratischen Partei in Hessen ab, die darauf zielte, der von der Partei abgesplitterten NDP-Gruppe Wiesbaden unter der Führung des neonazistischen Politikers Karl-Heinz Priester (1912–1960) die Führung des Namens NDP zu verbieten. Neben den kommissarischen Vorsitzenden Bock und Pollach ist im Verfahren auch der Landesvorsitzende Dr. Heinrich Leuchtgens (1876–1959) als Nebenkläger aufgetreten. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass „die Nationaldemokratische Partei keine eigene Rechtspersönlichkeit sei und somit keinen Anspruch auf alleinige Namensführung erheben könne“. Der Landesvorsitzende Leuchtgens kündigt eine Anfechtung des Urteils an.
(siehe 2. Januar 1950)
(OV)
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Literatur
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13.1.1950, S. 3
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
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„Erfolglose Klage gegen Namenführung durch Splittergruppe der NDP, 12. Januar 1950“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3527_erfolglose-klage-gegen-namenfuehrung-durch-splittergruppe-der-ndp_erfolglose-klage-gegen-namenfuehrung-durch-splittergruppe-der-ndp> (aufgerufen am 26.11.2025)
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