Neuer Länderschlüssel für die Notaufnahme von Flüchtlingen aus der Ostzone

 

Ereignis

Was geschah

Der Bundesanzeiger veröffentlicht einen vom Bundesrat beschlossenen neuen Schlüssel für die Notaufnahme von Menschen aus der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone nach dem Notaufnahmegesetz. Hessen, das mit Bayern und Rheinland-Pfalz wegen der Überbelegung mit Heimatvertriebenen keine Flüchtlinge aufnehmen brauchte, hat sich freiwillig dazu bereit erklärt. Nach dem bis zum 7. Dezember 1951 gültigen Schlüssel hatte Hessen 9,4 % der Flüchtlinge aufzunehmen, nach dem modifizierten Schlüssel bis 31. März 1952 12,3 %. Nach dem nun beschlossenen, bis 31. Dezember 1952 gültigen Verteiler soll Hessen 5 % der Flüchtlinge aufnehmen.
(OV)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Neuer Länderschlüssel für die Notaufnahme von Flüchtlingen aus der Ostzone, 28. April 1952“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3513_neuer-laenderschluessel-fuer-die-notaufnahme-von-fluechtlingen-aus-der-ostzone> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/3513