Verbot des verfassungswidrigen Bunds deutscher Jugend in Hessen
Ereignis
Was geschah
Das Hessische Innenministerium löst den Bund deutscher Jugend (BDJ) für das Gebiet des Landes Hessen als verfassungswidrige Organisation auf. Die Auflösung wird mit der Entdeckung einer Geheimorganisation in Hessen am 18. September 1952 begründet. Nach eingehenden Untersuchungen habe der BDJ unter der Führung ihres bisherigen zweiten Vorsitzenden, Erhard Peters, unter der Bezeichnung „Technischer Dienst“ eine Partisanenorganisation aufgezogen. Da der Einsatz von Partisanen völkerrechtswidrig sei und damit auch dem Grundgesetz widerspreche, habe der BDJ gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen. Für den Kriegsfall habe die Partisanenorganisation des Bundes deutscher Jugend Listen von Kollaborationisten angelegt, die „beseitigt“ werden sollten. Die Organisation habe außerdem versucht, sich Waffen zu beschaffen und habe den Entwurf eines Bürgerkriegsplans ausgearbeitet.
(OV)
Bezugsrahmen
Nachweise
Literatur
- Archiv der Gegenwart, 23, 1953, S. 3815
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Verbot des verfassungswidrigen Bunds deutscher Jugend in Hessen, 8. Januar 1953“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3449_verbot-des-verfassungswidrigen-bunds-deutscher-jugend-in-hessen_verbot-des-verfassungswidrigen-bunds-deutscher-jugend-in-hessen_verbot-des-verfassungswidrigen-bunds-deutscher-jugend-in-hessen_verbot-des-verfassungswidrigen-bunds-deutscher-jugend-in-hessen_verbot-des-verfassungswidrigen-bunds-deutscher-jugend-in-hessen> (aufgerufen am 26.11.2025)
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