Grundlagenvertrag mit der DDR ermöglicht grenznahen Reiseverkehr

 

Ereignis

Was geschah

Der am 21. Dezember 1972 unterzeichnete Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) tritt in Kraft.1 Damit werden die Bestimmungen zum sogenannten Kleinen Grenzverkehr wirksam, die ab Anfang Juli westdeutschen Anwohnern grenznaher Kreise (bundesweit etwa sechs Millionen Bürgerinnen und Bürger) erstmals eintägige Besuche bei ihren östlichen Nachbarn in 53 grenznahen Kreisen der DDR erlauben.
Notwendige Voraussetzung eines Besuchs ist die Beantragung eines Berechtigungsscheins, der neun Tagesbesuche lang gültig ist. Dazu haben sich westdeutsche Reisewillige zunächst Antragsformulare bei ihrer Kommunalbehörde zu besorgen, die ausgefüllt an das Volkspolizei-Kreisamt des Kreises in der DDR zu schicken sind, den sie besuchen wollen. Nach maximal drei Wochen erhält der Reisewillige dann einen „Mehrfachberechtigungsschein“, der zu insgesamt neun Einreisen innerhalb seiner dreimonatigen Gültigkeit berechtigt. Wer also einen solchen Schein erst einmal hat, kann eine Reihe von „Sofortbesuchen“ machen. Gegen Vorlage des Berechtigungsscheins und nach Vornahme des Mindestumtausches bekommt der Reisende an dem Grenzkontrollpunkt der DDR, der seinem Ziel am nächsten liegt, sein Visum. Einreisen mit dem eigenen Wagen müssen ausdrücklich beantragt werden.
Bereits zuvor waren alle praktischen Fragen zum Transit- und sonstigen Grenzverkehr zwischen den beiden deutschen Staaten im Verkehrsvertrag vom 26. Mai 1972 (in Kraft getreten am 17. Oktober 1972) geregelt worden, darunter insbesondere auch Reiseerleichterungen für Bundesbürger in die DDR und für DDR-Bürger, die in dringenden Familienangelegenheiten nach Westdeutschland reisen dürfen.2 Der Verkehrsvertrag war der erste völkerrechtlich bindende Vertrag der ohne Beteiligung der Alliierten direkt zwischen der Bundesrepublik und der DDR geschlossen wurde.
(KU)

Bezugsrahmen

Nachweise

Fußnoten

  1. Das Vertragswerk, mit dem die Bundesrepublik die DDR staatsrechtlich (aber nicht völkerrechtlich) anerkennt, wurde am 11. Mai 1973 von der Bundesrepublik und am 13. Juni 1973 von der DDR ratifiziert.
  2. Diese Regelung galt bislang nur für DDR-Bürger im Rentenalter.

Literatur

  • Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20.6.1974, S. 4: Der grenznahe Verkehr in die DDR ist kein „kleiner Grenzverkehr“: Probleme und Entwicklung / von Peter Jochen Winters

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Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Grundlagenvertrag mit der DDR ermöglicht grenznahen Reiseverkehr, 21. Juni 1973“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3233_grundlagenvertrag-mit-der-ddr-ermoeglicht-grenznahen-reiseverkehr> (aufgerufen am 25.11.2025)

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