Proteste gegen Aufhebung des Paragraphen 2 des Jesuitengesetzes

 
Datum
März 1903
Bezugsort(e)
ohne Bezugsort in Hessen
Epoche
Kaiserreich
Themenbereich
Kirche und Religion · Politik

Ereignis

Was geschah

In allen Teilen des Reiches finden Versammlungen statt, die „lebhaft“ gegen die Aufhebung des § 2 des Jesuitengesetzes protestieren. Das Jesuitengesetz war am 4. Juli 1872 im Rahmen des Kulturkampfs zwischen den preußisch dominierten Deutschen Reich und der katholischen Kirche erlassen worden. Es verbot die Niederlassung der Jesuiten im Reich, die als „Speerspitze“ einer ultramontanen, das heißt am Papst orientierten Bewegung galten.
Paragraph 2 des Gesetzes bestimmte:
Die Angehörigen des Ordens der Gesellschaft Jesu oder der ihm verwandten Orden oder ordensähnlichen Kongregationen können, wenn sie Ausländer sind, aus dem Bundesgebiet ausgewiesen werden; wenn sie Inländer sind, kann ihnen der Aufenthalt in bestimmten Bezirken oder Orten versagt oder angewiesen werden.
(OV)

Bezugsrahmen

Nachweise

Literatur

Weiterführende Informationen

  • Gesetz, betreffend den Orden der Gesellschaft Jesu, vom 4. Juli 1872. Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1872, Nr. 22, Seite 253

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/3060_proteste-gegen-aufhebung-des-paragraphen-2-des-jesuitengesetzes