Hessischer Landtag genehmigt Gesetz zur Wohnungsfürsorge
Ereignis
Was geschah
Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags genehmigt einen Gesetzentwurf zur Wohnungsfürsorge für Minderbemittelte. Es sieht die Einrichtung einer Wohnungsinspektion vor, die nicht als ein Organ der Polizeiaufsicht, sondern als Wohlfahrtspflege gedacht ist. Außerdem soll nach dem Gesetz der Bau von Wohnungen für Minderbemittelte gefördert werden. Die Regierung hebt hervor, dies sei ein Versuch, die Schäden des Alkohols, der Tuberkulose usw. im Interesse des Volkswohls zu verhüten und so der Allgemeinheit zu dienen. Auch die Erste Kammer des Landtags stimmt dem Gesetz zu.
(OV)
Bezugsrahmen
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Sachbegriffe
Nachweise
Literatur
- Schulthess' europäischer Geschichtskalender, 1902, S. 120
Weiterführende Informationen
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Hessischer Landtag genehmigt Gesetz zur Wohnungsfürsorge, 26. Juni 1902“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3051_hessischer-landtag-genehmigt-gesetz-zur-wohnungsfuersorge> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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