Assessorengesetz im Großherzogtum bringt Gleichstellung der unständigen Beamten

 
Bezugsort(e)
Großherzogtum Hessen
Epoche
Kaiserreich
Themenbereich
Recht und Verwaltung

Ereignis

Was geschah

Im Großherzogtum Hessen tritt das Assessorengesetz in Kraft. Es regelt einheitlich die Besoldung für alle unständigen (das heißt nicht auf Lebenszeit tätigen) Beamten aller Ministerien, insbesondere der Assessoren. Damit werden zum Beispiel akademisch gebildete Lehrer und Richter gleicher Ausbildungsstufe gleich besoldet. Die Lehrer begrüßen diese neue Regelung, die einer ihrer Forderungen entspricht.
(OV)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

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