Assessorengesetz im Großherzogtum bringt Gleichstellung der unständigen Beamten
Ereignis
Was geschah
Im Großherzogtum Hessen tritt das Assessorengesetz in Kraft. Es regelt einheitlich die Besoldung für alle unständigen (das heißt nicht auf Lebenszeit tätigen) Beamten aller Ministerien, insbesondere der Assessoren. Damit werden zum Beispiel akademisch gebildete Lehrer und Richter gleicher Ausbildungsstufe gleich besoldet. Die Lehrer begrüßen diese neue Regelung, die einer ihrer Forderungen entspricht.
(OV)
Bezugsrahmen
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Sachbegriffe
Nachweise
Literatur
- Schulthess' europäischer Geschichtskalender, 1901, S. 79 f.
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Assessorengesetz im Großherzogtum bringt Gleichstellung der unständigen Beamten, 1. April 1901“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/3027_assessorengesetz-im-grossherzogtum-bringt-gleichstellung-der-unstaendigen-beamten_assessorengesetz-im-grossherzogtum-bringt-gleichstellung-der-unstaendigen-beamten> (aufgerufen am 26.11.2025)
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