Frauen dürfen als Reinigungskräfte des Regierungspräsidiums eingestellt werden

 

Ereignis

Was geschah

Der preußische Finanzminister Johannes von Miquèl (1828–1901) genehmigt dem Regierungspräsidenten in Wiesbaden, bis auf weiteres Frauen als Reinigungskräfte des Regierungsgebäudes einzustellen. Er bezieht sich damit auf einen Erlass des Finanz- und des Innenministers an den Regierungspräsidenten vom 30. September 1898, mit der eine vorläufige Einstellung von Frauen genehmigt worden war.
(OV)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Abbildungen: siehe Angaben beim jeweiligen Digitalisat

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Frauen dürfen als Reinigungskräfte des Regierungspräsidiums eingestellt werden, 9. April 1900“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/2940_frauen-duerfen-als-reinigungskraefte-des-regierungspraesidiums-eingestellt-werden> (aufgerufen am 25.11.2025)

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