Frauen dürfen als Reinigungskräfte des Regierungspräsidiums eingestellt werden
Ereignis
Was geschah
Der preußische Finanzminister Johannes von Miquèl (1828–1901) genehmigt dem Regierungspräsidenten in Wiesbaden, bis auf weiteres Frauen als Reinigungskräfte des Regierungsgebäudes einzustellen. Er bezieht sich damit auf einen Erlass des Finanz- und des Innenministers an den Regierungspräsidenten vom 30. September 1898, mit der eine vorläufige Einstellung von Frauen genehmigt worden war.
(OV)
Bezugsrahmen
Nachweise
Literatur
- Müller, Preußischer Adler und Hessischer Löwe, Wiesbaden 1966, S. 69 f.
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Abbildungen: siehe Angaben beim jeweiligen Digitalisat
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Frauen dürfen als Reinigungskräfte des Regierungspräsidiums eingestellt werden, 9. April 1900“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/2940_frauen-duerfen-als-reinigungskraefte-des-regierungspraesidiums-eingestellt-werden> (aufgerufen am 25.11.2025)
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