Preußisches Gesetz zur Grundstücksumlegung erleichtert den Städtebau

 
Bezugsort(e)
Frankfurt am Main
Epoche
Kaiserreich
Themenbereich
Recht und Verwaltung

Ereignis

Was geschah

Der Preußische Landtag verabschiedet das auch als „Lex Adickes“ bekannte „Gesetz betr. die Umlegung von Grundstücken in Frankfurt a. M.“, eine gesetzliche Regelung für die Umlegung von städtischen (privaten) Baugrundstücken. Das vom Frankfurter Oberbürgermeister Franz Adickes (1846–1915) konzipierte und im Dezember 1899 vorgelegte Gesetz schafft modellhaft die Voraussetzungen für eine spekulationsfreie Siedlungsplanung auf der Grundlage von Erbbaurechten und legt erstmals als Verteilungsmaßstab den Flächenmaßstab fest. Ausgehend vom Vorbild der Landumlegung bzw. Flurbereinigung (bei der dem Landeigentümer in einem Zusammenlegungsgebiet anstelle seiner zerstreuten, kleinen oder ungünstig geformten Grundstücke im Interesse einer rationelleren Bodennutzung arrondierte grössere und besser geformte Grundstücke zugewiesen werden) schafft es in Frankfurt am Main die grundstücksmäßigen Voraussetzungen für eine großzügige und perspektivisch gedachte Stadterweiterung. Obwohl zunächst nur für die Stadt Frankfurt gültig und nicht auf andere Städte ausdehnbar, erlangt die Lex Adickes substanzielle Bedeutung als Grundlage normierter Bodenordnungsverfahren, die im städtischen Bereich in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts deutschlandweit entscheidend dazu beitragen, die Bodenspekulation einzudämmen und die Wohnungsnot zu lindern. Adickes hatte bereits 1892 einen Gesetzesvorschlag für ein Verfahren zur städtischen Baulandumlegung eingebracht, der 1894 mit leichten Änderungen im Preußischen Herrenhaus angenommen worden war, schließlich aber in einer Kommission des Abgeordnetenhauses scheiterte, da man die im Erstentwurf enthaltene Option der Zonenenteignung als zu starken Eingriff in das Recht des Privateigentums betrachtete und die Benachteiligung kleiner Grundbesitzer befürchtete.
(KU)

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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Abbildungen: siehe Angaben beim jeweiligen Digitalisat

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Preußisches Gesetz zur Grundstücksumlegung erleichtert den Städtebau, 28. Juli 1902“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/283_preussisches-gesetz-zur-grundstuecksumlegung-erleichtert-den-staedtebau> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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