Verurteilung einer Hausangestellten zur Abschreckung gegen Arbeitsvertragsbruch
Ereignis
Was geschah
In Hessen wird eine Hausangestellte zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt, weil sie ihren Arbeitsvertrag gebrochen haben soll. Das Urteil wird damit begründet, dass jetzt jeder Arbeiter und Angestellte ein Soldat der Volksgemeinschaft sei und deshalb seine Stellung halten müsse.
(OV)
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Verurteilung einer Hausangestellten zur Abschreckung gegen Arbeitsvertragsbruch, 29. Mai 1939“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/2600_verurteilung-einer-hausangestellten-zur-abschreckung-gegen-arbeitsvertragsbruch> (aufgerufen am 26.11.2025)
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