Anweisungen zum Ablauf der Aktionen gegen Juden in den Novemberpogromen

 
Bezugsort(e)
ohne Bezugsort in Hessen
Themenbereich
Jüdisches Leben · Politik

Ereignis

Was geschah

Alle Staatspolizeiämter erhalten per Fernschreiben die geheime Anweisung, die Aktionen gegen Juden, die in ganz Deutschland stattfinden werden, nicht zu behindern. Wichtiges Archivmaterial in Synagogen ist sofort sicherzustellen. Die Festnahme von 20-30.000 Juden im Reich ist vorzubereiten; vor allem sind reiche Juden auszuwählen. SA-Führer erhalten den Befehl, jüdische Geschäfte durch SA-Männer zu zerstören und Synagogen in Brand zu stecken. Die Feuerwehr darf nur Wohnhäuser schützen. Die Polizei darf nicht eingreifen. An den zerstörten jüdischen Gebäuden sind Schilder anzubringen: Rache für Mord an vom Rath. Goebbels gibt mit einer Rede den Anstoß zu dieser „Reichskristallnacht“, in der Synagogen in Flammen aufgehen, Geschäfte und Wohnungen zerstört und auch Juden mißhandelt werden.
(OV)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Anweisungen zum Ablauf der Aktionen gegen Juden in den Novemberpogromen, 9. November 1938“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/2573_anweisungen-zum-ablauf-der-aktionen-gegen-juden-in-den-novemberpogromen> (aufgerufen am 16.04.2026)

Kurzform der URL für Druckwerke

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