Erlass zur baulichen Neugestaltung von Frankfurt
Ereignis
Was geschah
Der Führer und Reichskanzler Adolf Hitler (1889–1945) ordnet in einem Erlass „für die Stadt des deutschen Handwerks Frankfurt am Main ... die Durchführung der von mir bestimmten besonderen städtebaulichen Maßnahmen an“. Mit der Durchführung beauftragt er den Gauleiters des Gaus Hessen-Nassau, Jakob Sprenger (1884–1945), der seine Maßnahmen auch außerhalb des Stadtkreises Frankfurt ausüben kann soweit dies zur Durchführung seiner Aufgabe erforderlich ist. Er kann insbesondere Gebiete außerhalb des Stadtkreises Frankfurt am Main in den Gesamtbauplan für die Stadt Frankfurt am Main einbeziehen.
Inhaltliche oder gestalterische Aspekte werden im Erlass nicht angesprochen.
(OV)
Bezugsrahmen
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Nachweise
Literatur
- Moll, „Führer-Erlasse“ 1939–1945, Stuttgart 1997, S. 176
- Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1941, Teil I, S. 296
- Chronik deutscher Zeitgeschichte 2/II, S. 179
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Abbildungen: siehe Angaben beim jeweiligen Digitalisat
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Erlass zur baulichen Neugestaltung von Frankfurt, 29. Mai 1941“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/2384_erlass-zur-baulichen-neugestaltung-von-frankfurt> (aufgerufen am 27.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/2384
