Annahme von Verfassungsänderungen durch den Hessischen Landtag
Ereignis
Was geschah
Der Hessische Landtag nimmt einen Antrag der Regierung zu Änderungen der Verfassung an. Danach wird die Legislaturperiode von drei auf vier Jahre verlängert. Grund dafür ist unter anderem die Kostenersparnis durch zusammengelegte Reichs- und Landtagswahlen.
Die Zahl der (bisher 70) Abgeordneten soll in einem gesonderten Wahlgesetz geregelt werden. Der Landtag kann sich in Zukunft mit zwei Drittel der gesetzlichen Stimmen selbst auflösen, auch Verfassungsänderungen sind zukünftig bei einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen möglich. Zuvor sind diese, laut der Landesverfassung vom 12. Dezember 1919, bei weniger als 80 % Zustimmung nur durch Plebiszit möglich gewesen.
Ist zumindest die Verlängerung der Legislaturperiode ursprünglich dazu gedacht, einen Wahlerfolg der NSDAP noch für ein weiteres Jahr aufzuhalten, so versuchen die Nationalsozialisten nach der für sie erfolgreichen Wahl am 15. November 1931, die neuen Möglichkeiten zur Verfassungsänderung in ihrem Sinne einzusetzen.
(OV/JH)
Bezugsrahmen
Nachweise
Literatur
- Hessisches Regierungsblatt, Nr. 6 vom 24. April 1930, 49-56, S. 49.
- Schulthess' Europäischer Geschichtskalender 1930, S. 93
- Lengemann, MdL Hessen 1808–1996. Biographischer Index, Marburg 1996, S. 25
- Franz (Hrsg.), Parlament im Kampf um die Demokratie, Darmstadt 1991, S. 34
- Umbach, Parlamentsauflösung in Deutschland, S. 343
Weiterführende Informationen
- Text: 3. Hessisches Regierungsblatt Nr. 6 vom 24. April 1930, 49-56, S. 49 : Gesetz über die Änderung der Hessischen Verfassung vom 28. März 1930
- Hessische Parlamentarismusgeschichte: Verhandlungen des Landtags des Volksstaates Hessen im Jahre 1927/31. Vierter Landtag, Protokolle, Bd. 2, S. 1527-1533 (eingesehen am 28.3.2022)
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Annahme von Verfassungsänderungen durch den Hessischen Landtag, 28. März 1930“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/2210_annahme-von-verfassungsaenderungen-durch-den-hessischen-landtag> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/2210