Reichstag verabschiedet das Ermächtigungsgesetz

Rede Adolf Hitlers zum Ermächtigungsgesetz, 23. März 1933
Ereignis
Was geschah
Der Reichstag in Berlin berät den von der Reichsregierung, der NSDAP und der DNVP vorgelegten Entwurf für ein „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ (das Ermächtigungsgesetz). Mit diesem Gesetz sichert sich die Exekutive auch die Rechte der Legislative, das heißt des Reichstags. Damit wird die parlamentarische Demokratie zugunsten eines diktatorischen Systems beseitigt.
In der Beratung widerspricht als einziger der sozialdemokratische Fraktionsvorsitzende Otto Wels (1873–1939) in einer sehr mutigen Rede dem Gesetzentwurf. In der Abstimmung stimmt nur die sozialdemokratische Fraktion dem Gesetz nicht zu, nachdem die KPD-Fraktion von der Teilnahme ausgeschlossen worden ist.
(OV)
Bezugsrahmen
Indizes
Nachweise
Literatur
- Schulthess' Europäischer Geschichtskalender, 1933, S. 66 ff.
Weiterführende Informationen
- Wikipedia: Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 (eingesehen am 23.3.2019)
- Wikipedia: Otto Wels (eingesehen am 23.3.2019)
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Abbildungen: siehe Angaben beim jeweiligen Digitalisat
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Reichstag verabschiedet das Ermächtigungsgesetz, 23. März 1933“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/2189_reichstag-verabschiedet-das-ermaechtigungsgesetz> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/2189

