Entbindung der hessischen Beamten vom Eid gegenüber dem Großherzog
Ereignis
Was geschah
Der „Kölnischen Zeitung“ wird aus Darmstadt gemeldet, der Vorstand des Kabinetts des Großherzog von teile dem Hessischen Ministerium mit:
Großherzog Ernst Ludwig entbindet nunmehr die Beamten von den durch den Treueid übernommenen Pflichten, nachdem die Volkskammer Hessen durch die Annahme der vorläufigen Verfassung zum Freistaat erklärt hat.
Der Großherzog hat sich bisher jedoch geweigert, eine formelle Verzichtsurkunde zu unterzeichnen.
(OV)
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Literatur
- Schulthess’ Europäischer Geschichtskalender, 1919, S, 127
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
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„Entbindung der hessischen Beamten vom Eid gegenüber dem Großherzog, 18. März 1919“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/2063_entbindung-der-hessischen-beamten-vom-eid-gegenueber-dem-grossherzog_entbindung-der-hessischen-beamten-vom-eid-gegenueber-dem-grossherzog_entbindung-der-hessischen-beamten-vom-eid-gegenueber-dem-grossherzog> (aufgerufen am 25.11.2025)
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