Beschlüsse der Ersten Kammer des Landtags in Darmstadt

 
Bezugsort(e)
Großherzogtum Hessen
Epoche
Kaiserreich
Themenbereich
Politik

Ereignis

Was geschah

Die Erste Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen in Darmstadt nimmt in einer kurzen Sitzung entsprechend den Beschlüssen der Zweiten Kammer mehrere Gesetzentwürfe an. Sie betreffen die Verschiebung der Wahlen zum 37. Landtag, die Veräußerung von Grundstücken des Fiskus und die Übernahme von Wechselverpflichtungen für die Gemeinden und Gemeindeverbände durch den Staat. So wird die gesetzlich für 1914 und 1915 oder die erste Hälfte des Jahres 1916 vorgeschriebene Neuwahl der Abgeordneten der Zweiten Kammer der Landstände („Berufungen und Wahlen zum XXXVII. Landtage“) auf die zweite Hälfte des Jahres 1916 verschoben. Eine entsprechende Verordnung ergeht am 3. November 1915. Die Verordnung regelt außerdem Fragen des Stimmrechts und der Wählbarkeit der Kriegsteilnehmer, die ihren Verpflichtungen zur Erstattung der direkten Staats- und Gemeindesteuern zum Zeitpunkt der Wahl nicht oder nur mit Verspätung nachkommen.1 Weiterhin wird das ebenfalls von der Ersten Kammer angenommene „Gesetz, die Übernahme von Wechselverpflichtungen für die Gemeinden und Gemeindeverbände durch den Staat betreffend“ am 23. Oktober verabschiedet (Bekanntmachung am 28. Oktober). Es ermächtigt die Regierung, während der Dauer des Kriegszustandes „zum Zwecke der Kreditvermittlung für die Gemeinden und Gemeindeverbände des Großherzogtums nach Maßgabe des Bedürfnisses Wechselverpflichtungen einzugehen“. Die auf Grund des Gesetzes übernommenen Verbindlichkeiten „können zum Zwecke der Einlösung von bei Beendigung des Kriegszustandes noch umlaufenden Wechseln bis zum Ablauf des auf die Beendigung des Kriegszustandes folgende Rechnungsjahres erneuert werden“.2
(OV/KU)

Bezugsrahmen

Nachweise

Fußnoten

  1. Vgl. Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1915, Nr. 20 vom 9. November, S. 205.
  2. Vgl. Großherzoglich hessisches Regierungsblatt 1915, Nr. 18 vom 28. Oktober, S. 197.

Literatur

Weiterführende Informationen

Kalender

Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Beschlüsse der Ersten Kammer des Landtags in Darmstadt, 19. Oktober 1915“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/1902_beschluesse-der-ersten-kammer-des-landtags-in-darmstadt> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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