Erlass zur Bildung von Kriegs-Jugendwehren

 
Bezugsort(e)
Eschwege
Epoche
Kaiserreich
Themenbereich
Militär und Krieg

Ereignis

Was geschah

Nach einem Erlass des Reichskriegsministers Erich von Falkenhayn (1861–1922) werden aus jungen Männern ab dem 16. Lebensjahr, soweit sie noch nicht zum Kriegsdienst einberufen wurden, freiwillige Jugendwehren gebildet.
Im Erlass heißt es: Eine eiserne Zeit ist angebrochen, welche die höchsten Anforderungen an die Leistungsfähigkeit und Opferwilligkeit jedes einzelnen stellt. Auch die heranwachsende Jugend vom 16. Lebensjahr ab soll nötigenfalls zu militärischem Hilfs- und Arbeitsdienste nach Maßgabe ihrer körperlichen Kräfte herangezogen werden. Hierzu und für ihren späteren Dienst im Heere und der Marine bedarf sie einer besonderen militärischen Vorbereitung.
Die 1. Kompanie der Kriegs-Jugendwehr Eschwege stand unter der Leitung von Gymnasiallehrer Engelhardt und umfasste in drei Zügen ca. 150 Jugendliche, die etwa zur Hälfte Mitglieder eines Turnvereins waren. Die 2. Kompanie zählte etwa 80 Jugendliche. Zur militärischen Ausbildung gehörten zunächst Exerzierübungen, die auf dem Hirtenrasen stattfanden; später übte man die Handhabung von Waffen und führte Kriegsspiele im Gelände durch.
(OV)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Erlass zur Bildung von Kriegs-Jugendwehren, 16. August 1914“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/1799_erlass-zur-bildung-von-kriegs-jugendwehren_erlass-zur-bildung-von-kriegs-jugendwehren> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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