Ausschluss jüdischer Händler von den Kram- und Viehmärkten
Ereignis
Was geschah
Der Marburger Magistrat beschließt, jüdische Kaufleute und Händler von den hiesigen Krammärkten auszuschließen. In Marburg findet der erste judenfreie Viehmarkt auf der Bürgerwiese statt. Es wird in der Ankündigung ausdrücklich darauf hingewiesen, jeder Bauer sei verpflichtet, sein Vieh dort zum Verkauf anzubieten ohne den Juden zu tätigen. Kein Bauer dürfe den Besuch dieser Veranstaltung versäumen.
(OV)
Bezugsrahmen
Indizes
Sachbegriffe
Nachweise
Literatur
- Wilhelm Kessler, Geschichte der Universitätsstadt Marburg, 2. Aufl., Marburg 1984, S. 134
Weiterführende Informationen
- Meldung der Oberhessischen Zeitung (Marburg) vom 2.9.1933
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Ausschluss jüdischer Händler von den Kram- und Viehmärkten, 7. September 1933“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/1690_ausschluss-juedischer-haendler-von-den-kram-und-viehmaerkten_ausschluss-juedischer-haendler-von-den-kram-und-viehmaerkten> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/1690_ausschluss-juedischer-haendler-von-den-kram-und-viehmaerkten