Bundesverfassungsgericht verwirft Klage gegen Förderstufen-Abschlussgesetz
Ereignis
Was geschah
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwirft die Kommunalverfassungsbeschwerden der Städte Frankfurt am Main und Fulda sowie der Kreise Fulda und Main-Taunus gegen das Förderstufen-Abschlussgesetz, mit dem nach einem Entschluss der rot-grünen Landesregierung in ganz Hessen die Pflichtförderstufe eingeführt wird. Das Gesetz vom 3. Juli 1985 sieht vor, an allen hessischen Schulen die Klassen 5 und 6 ab 1. August 1987 obligatorisch durch die Förderstufe abzulösen. Elf-und zwölfjährige Schulkinder würden so im Anschluss an die Grundschule eine weitere zweijährige gemeinsame Pflichtausbildungsphase durchlaufen. Die Schulzeit an Haupt- und Realschulen sowie an Gymnasien würde sich entsprechend um zwei Jahre verkürzen und mit Eintritt in die Klasse 7 beginnen. In der Urteilsbegründung der Karlsruher Verfassungsrichter heißt es, dass der Gesetzgeber „mit der angegriffenen Regelung die seiner Gestaltungsfreiheit gesetzten Grenzen [...] nicht überschritten“ habe.1
Bereits am 28. Februar 1986 hatten die CDU-Fraktion des Wiesbadener Landtags und die vom Hessischen Elternverein ausgehende „Bürgeraktion Freie Schulwahl“ beim Hessischen Staatsgerichtshof eine Klage eingereicht, die jedoch ebenso wie die Verfassungsbeschwerde der hessischen Kommunen und Kreise von den Richtern abgewiesen wird.
Letzten Endes scheitert die von der SPD und den GRÜNEN angestrebte Verwirklichung der Pflicht-Förderstufe in Hessen jedoch wenige Monate vor ihrer Einführung (Stichtag 1. August 1987) bei den Wahlen zum 12. Hessischen Landtag April 1987, bei der eine Mehrheit der hessischen Wählerinnen und Wähler für eine schwarz-gelbe Koalition stimmen. Die neu gewählte Landesregierung unter Walter Wallmann (1932–2013; CDU) verabschiedet am 2. Juni 1986 das „Gesetz zur Wiederherstellung der freien Schulwahl im Lande Hessen“ und etabliert damit erneut die (im Wahlkampf stark in den Vordergrund getretene) freie Schulwahl, bei der die schulformbezogene Organisation der Jahrgangsstufen 5 und 6 neben den an zahlreichen Gesamtschulen eingerichteten Förderstufen erhalten bleibt.
(OV/KU)
Bezugsrahmen
Nachweise
Fußnoten
- Zitiert nach Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10.10.1986, S. 46. ↑
Literatur
Weiterführende Informationen
- BVerfG (1. Kammer des Zweiten Senats), Beschluß vom 25.9.1986 – 2 BvR 689/86: Hessisches Förderstufen-Abschlußgesetz [ursprüngl. veröff. in: NVwZ 1987, 42]
- Hartmut von Hentig, Der Streit um die falsche Sache. Plädoyer für eine lange gemeinsame Schulzeit, in: DIE ZEIT 33/1985, 9.8.1985, S. 48. Aus dem Archiv bei ZEIT ONLINE: http://www.zeit.de/1985/33/der-streit-um-die-falsche-sache (eingesehen am 25.09.2013)
- Wolfgang Klafki, Erziehungswissenschaftliches Gutachten zu einigen Problemen der Kontroverse um das Hessische Förderstufen-Abschlußgesetz vom 16.7.1985: (GVBl. I, S 98 ff.) / Auf Aufforderung der Staatskanzlei des Hessischen Ministerpräsidenten erstattet von Wolfgang Klafki, Marburg 1986 [Maschinenschr. vervielf.]
- HeBIS Ursula Fehnemann, Das hessische Förderstufen-Abschlussgesetz: unter dem Aspekt der landesverfassungsrechtlichen Elternrechtsgarantie, in: Recht der Jugend und des Bildungswesens: RdJB ; Zeitschrift für Schule, Berufsbildung und Jugenderziehung 33 (1985), H. 6, S. 459-469
- HeBIS Schröder, Hartwig (Red.) / Beck, Gertrud / Ivo, Hubert / Klafki, Wolfgang / Piepho, Hans-Eberhard / Rauschenberger, Hans: Hessische Erziehungswissenschaftler zum Förderstufenabschlußgesetz: Dokumentation zur Pressekonferenz am 3. Sept. '86 in Wiesbaden / Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Hessen (Die aktuelle Reihe 12), [Frankfurt] 1986
- Wikipedia: Bundesverfassungsgericht (eingesehen am 25.9.2013)
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
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Empfohlene Zitierweise
„Bundesverfassungsgericht verwirft Klage gegen Förderstufen-Abschlussgesetz, 25. September 1986“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/1528_bundesverfassungsgericht-verwirft-klage-gegen-foerderstufen-abschlussgesetz> (aufgerufen am 25.11.2025)
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