Lebenslänglich für KZ-Täter vor dem Schwurgericht Fulda
Ereignis
Was geschah
Dem Sanitäter Gottlieb Muzikant (geb. 1903) werden Morde in dem Konzentrationslager Mauthausen und dem Außenlager Melk in über zweihundert Fällen zur Last gelegt. Der ehemalige SS-Scharführer beteuert nur aus Mitleid den alten und kranken Menschen gegenüber Giftspritzen verabreicht zu haben; der ihm vorgeworfenen sadistischen Umgang mit Lagerinsassen und einen Großteil der ihm angelasteten Tötungsfälle bestreitet er. Muzikant wird zu 21mal lebenslänglich Zuchthaus und den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilt.
(FW)
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Nachweise
Literatur
- Eckhart G. Franz (Hrsg.), Die Chronik Hessens, Dortmund 1991, S. 442
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 2.12.1960, S. 5: Für Muzikant waren nur Nummern maßgebend
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24.12.1960, S. 17: Lebenslang für Muzikant
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 9.12.1960, S. 8: Muzikant bestimmte die Todesursache
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Lebenslänglich für KZ-Täter vor dem Schwurgericht Fulda, 23. Dezember 1960“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/1126_lebenslaenglich-fuer-kz-taeter-vor-dem-schwurgericht-fulda> (aufgerufen am 26.11.2025)
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