Verfassungsgerichtsurteil gegen Hessische Landesregierung
Ereignis
Was geschah
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet auf Antrag der Bundesregierung vom 25. Mai, dass Hessen die Pflicht zur Bundestreue verletzt und verfassungswidrig gehandelt hat, weil es die Landesregierung unterließ, die Beschlüsse einiger hessischer Kommunen zur Durchführung von Volksbefragungen zur Atomrüstung der Streitkräfte aufzuheben.
(OV)
Bezugsrahmen
Nachweise
Literatur
- Eckhart G. Franz (Hrsg.), Die Chronik Hessens, Dortmund 1991, S. 438
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Verfassungsgerichtsurteil gegen Hessische Landesregierung, 30. Juli 1958“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/1095_verfassungsgerichtsurteil-gegen-hessische-landesregierung> (aufgerufen am 25.11.2025)
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