Hessische Landesbank-Girozentrale gegründet
Ereignis
Was geschah
Die Hessische Landesbank-Girozentrale wird als einziges öffentlich-rechtliches Kreditinstitut und als Staatsbank Hessens per Gesetz gegründet. Sie entsteht aus dem Zusammenschluss der 1940 gegründeten Hessischen Landesbank Darmstadt Girozentrale, der 1840 gegründeten Nassauischen Landesbank Wiesbaden und der 1832 gegründeten Landeskreditkasse zu Kassel. Sie hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und nimmt am 1. Juni 1953 ihre Arbeit auf. Dem Verband gehören alle in Hessen ansässigen öffentlichen Sparkassen und ihre kommunalen Gewährsträger an. Die Staatsaufsicht über den Verband führt zunächst der hessische Finanzminister, später der Ministerpräsident.
(MB)
Bezugsrahmen
Indizes
Sachbegriffe
Nachweise
Literatur
- Eckhart G. Franz (Hrsg.), Die Chronik Hessens, Dortmund 1991, S. 427
Weiterführende Informationen
- Gesetz über die Neuordnung des öffentlichen Bank- und Sparkassenwesens vom 8. Mai 1953, in: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I, 1953, Nr. 15 vom 11. Mai 1953, S. 99-101
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Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Hessische Landesbank-Girozentrale gegründet, 8. Mai 1953“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/1017_hessische-landesbank-girozentrale-gegruendet> (aufgerufen am 03.11.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
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