Wildenstein, Albrecht
belegt seit
19.3.1492 belegt bis
27.7.1510 Beruf
Kellner, DienerWirken
Lebensorte
Eppstein
Leben
Aus der Biografie
Biogramm bei Demandt, Personenstaat
Wird 1492 März 19 von Landgraf Wilhelm III. auf 10 Jahre zum Kellner in Eppstein auf eigene Kost angenommen. Er muß ein reisiges Pferd halten und zu allen Geschäften inner- und außerhalb des Landes (unsern lantschefften) zur Verfügung stehen. Er soll das Kellneramt mit allen herkömmlichen Freiheiten, Gerechtigkeiten und Nutzungen innehaben und dazu als Lohn jährlich erhalten: 18 fl., 10 MI. Korn, 24 Ml. Hafer, alles Mainzer Maßes, 3 Ohm Wein aus seiner Kellerei, 2 fl. für Heu, zweimal im Jahr Hofkleidung und bei Verwendung außerhalb des Amtes Kost, Futter, Nagel und Eisen sowie Ersatz seines reisigen Schadens1. Er tritt das Amt 1492 Mai 1 an2 und ist als Kellner belegt 1493 Mai 223, 1495 Oktober 274. 1495 Oktober 28 bestellt ihn Landgraf Wilhelm III. auf 10 Jahre zu seinem Diener, der ihm mit einem reisigen Pferd in allen erforderten Geschäften dienen soll. Er soll in seinem Hause auf eigene Kost leben, erhält aber jährlich zu Martini 20 fl., 16 MI. Korn, 1 Fd. Wein aus dem Amte Eppstein, die Wiese oberhalb des großen Sees vor Eppstein und sonst Hafer, Kleidung und Schadensersatz wie 1492 März 195. 1510 Juli 27 bittet er um Bezahlung seiner Forderungen für die von ihm geleisteten Dienste6. Zwei Tage später gibt der Marburger Rat Albert, dem alten Kellner von Eppstein, 2 fl., als er dem rade geigen Smalkalden das wort tede.
Wird 1492 März 19 von Landgraf Wilhelm III. auf 10 Jahre zum Kellner in Eppstein auf eigene Kost angenommen. Er muß ein reisiges Pferd halten und zu allen Geschäften inner- und außerhalb des Landes (unsern lantschefften) zur Verfügung stehen. Er soll das Kellneramt mit allen herkömmlichen Freiheiten, Gerechtigkeiten und Nutzungen innehaben und dazu als Lohn jährlich erhalten: 18 fl., 10 MI. Korn, 24 Ml. Hafer, alles Mainzer Maßes, 3 Ohm Wein aus seiner Kellerei, 2 fl. für Heu, zweimal im Jahr Hofkleidung und bei Verwendung außerhalb des Amtes Kost, Futter, Nagel und Eisen sowie Ersatz seines reisigen Schadens1. Er tritt das Amt 1492 Mai 1 an2 und ist als Kellner belegt 1493 Mai 223, 1495 Oktober 274. 1495 Oktober 28 bestellt ihn Landgraf Wilhelm III. auf 10 Jahre zu seinem Diener, der ihm mit einem reisigen Pferd in allen erforderten Geschäften dienen soll. Er soll in seinem Hause auf eigene Kost leben, erhält aber jährlich zu Martini 20 fl., 16 MI. Korn, 1 Fd. Wein aus dem Amte Eppstein, die Wiese oberhalb des großen Sees vor Eppstein und sonst Hafer, Kleidung und Schadensersatz wie 1492 März 195. 1510 Juli 27 bittet er um Bezahlung seiner Forderungen für die von ihm geleisteten Dienste6. Zwei Tage später gibt der Marburger Rat Albert, dem alten Kellner von Eppstein, 2 fl., als er dem rade geigen Smalkalden das wort tede.
Nachweise
Fußnoten
- Urkk., Bestallungen. ↑
- Rechn. I, Butzbach (35/5c Bel. zu 1492 April 30). ↑
- Rechn. I, Rüsselsheim (94/7 Bel.). ↑
- Rechn. I, Ämterrezesse (9/50 Bl. 17). Mit ihm zusammen wird der Unterkellner (= Rentschreiber) Werner Bender genannt (siehe dort). Die letzte Rechnung Albrechts reicht von 1495 Lätare bis 1496 Lätare (ebd. 42/7), die erste Rechnung seines Nachfolgers stammt jedoch ebenfalls vom Jahre 1495 (ebd. 42/8). Der Amtswechsel erfolgt am 27. Oktober 1495 (ebd. 42/8 Bl. 90), doch steht ein Albrecht noch 1497 (nach dem Burggrafen und vor dem Unterkellner) in der Besoldungsliste der Eppsteiner Kellereirechn. mit 22½ fl. (ebd. 43/2 Bl. 74v.). ↑
- Kopiar 15 Nr. 6. ↑
- Best. 2 V Landesverwaltung: Dienersachen. ↑
Quellen
Literatur
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Wildenstein, Albrecht“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/23223_wildenstein-albrecht> (aufgerufen am 22.04.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/bio/23223