Welde, Kurt von

 
belegt seit
31.3.1360
Beruf

Leben

Aus der Biografie

Biogramm bei Demandt, Personenstaat
Kurt von Welde und Bodo von Boyneburg bekunden 1360 März 31, daß ihnen die Landgrafen Heinrich II. und Otto eine Schuld von 100 ½ Mark Silber auf das Haus Fürstenstein angewiesen haben. Sie sollen das Haus bis zur Rückzahlung der 100 ½ Mark innehaben und dazu die Kosten für einen etwa von ihnen dort errichteten burglichen Bau wiedererhalten1.

Nachweise

Fußnoten

  1. Urkk., Gen.-Rep. Fürstenstein. – 1395 Oktober 16 schlägt Landgraf Hermann weitere 50 Mark, die er den Brüdern Reinbode und Gerhard von Welde schuldet, auf den Fürstenstein (Ausführung ebd.).

Literatur

Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Welde, Kurt von“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/23139_welde-kurt-von> (aufgerufen am 18.04.2026)

Kurzform der URL für Druckwerke

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