Sindersbach, Kraft
belegt seit
12.11.1475 belegt bis
20.4.1493 Beruf
Knecht, Diener, SchultheißLeben
Aus der Biografie
Biogramm bei Demandt, Personenstaat
Wird 1475 November 12 von Landgraf Heinrich III. auf Lebenszeit zum Knecht und Diener bestellt. Er darf ohne Wissen des Landgrafen keinen anderen Dienst annehmen. Dafür erhält er jährlich zu Martini 6 fl. aus der Kellerei und einmal Hofkleidung wie die anderen Knechte und Hofdiener. Wenn ihn der Landgraf zum täglichen Dienst beruft, erhält er wie diese Lohn, Futter, Mahl, Nagel und Eisen sowie Ersatz seines reisigen Schadens1. 1483 Dezember 28 quittiert er dem Darmstädter Landschreiber über sein Dienstgeld von 6 fl.2 1493 April 20 nimmt ihn Landgraf Wilhelm III. zum lebenslänglichen Schultheißen von Groß-Bieberau an. Er muß sich mit einem reisigen Pferd gerüstet halten und bekommt jährlich 25 MI. Hafer, 12 MI. Korn, Mainzer Maßes aus der Kellerei Lichtenberg, den Heuzehnten zu Groß-Bieberau, der etwa 2 ½ fl. ausmacht, das Ungeld daselbst, das 10 Pfd. Heller erträgt, die Beede des Peter Keppeler, einmal Hofkleidung und außerhalb seines Amtes die üblichen Entschädigungen (Futter, Mahl, Nagel und Eisen, reisigen Schaden). Die Zahlung der 6 fl. Dienstgeld sind damit hinfällig3.
Wird 1475 November 12 von Landgraf Heinrich III. auf Lebenszeit zum Knecht und Diener bestellt. Er darf ohne Wissen des Landgrafen keinen anderen Dienst annehmen. Dafür erhält er jährlich zu Martini 6 fl. aus der Kellerei und einmal Hofkleidung wie die anderen Knechte und Hofdiener. Wenn ihn der Landgraf zum täglichen Dienst beruft, erhält er wie diese Lohn, Futter, Mahl, Nagel und Eisen sowie Ersatz seines reisigen Schadens1. 1483 Dezember 28 quittiert er dem Darmstädter Landschreiber über sein Dienstgeld von 6 fl.2 1493 April 20 nimmt ihn Landgraf Wilhelm III. zum lebenslänglichen Schultheißen von Groß-Bieberau an. Er muß sich mit einem reisigen Pferd gerüstet halten und bekommt jährlich 25 MI. Hafer, 12 MI. Korn, Mainzer Maßes aus der Kellerei Lichtenberg, den Heuzehnten zu Groß-Bieberau, der etwa 2 ½ fl. ausmacht, das Ungeld daselbst, das 10 Pfd. Heller erträgt, die Beede des Peter Keppeler, einmal Hofkleidung und außerhalb seines Amtes die üblichen Entschädigungen (Futter, Mahl, Nagel und Eisen, reisigen Schaden). Die Zahlung der 6 fl. Dienstgeld sind damit hinfällig3.
Nachweise
Fußnoten
Quellen
Literatur
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Sindersbach, Kraft“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/22598_sindersbach-kraft> (aufgerufen am 22.04.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/bio/22598