Romrod, Hans von
belegt seit
2.5.1414 Beruf
AmtmannWirken
Lebensorte
Friedewald
Leben
Aus der Biografie
Biogramm bei Demandt, Personenstaat
Erhält 1414 Mai 2 von Landgraf Ludwig I. das Amt Friedewald bis zum kommenden 22. Februar und daran anschließende weitere drei Jahre. Er soll das Schloß mit Zubehör auf eigene Kosten, Schäden und Gefahr nach Macht und Vermögen beschützen und schirmen und erhält alle Nutzungen, Gülten, Zinsen und Renten, die dazu gehören; desgleichen soll er ernten, was Kurt von Romrod dort über Winter gesät hat1, während er die Sommersaat selbst vornehmen soll, wozu ihm die Pflüge aus dem Amt Rotenburg zur Verfügung stehen. Nach den drei Jahren haben Landgraf und Amtmann vierteljährliches Kündigungsrecht. Wenn der Amtmann zur Folge entboten wird, erhält er Futter und Brot und Ersatz seines reisigen Schadens2.
Erhält 1414 Mai 2 von Landgraf Ludwig I. das Amt Friedewald bis zum kommenden 22. Februar und daran anschließende weitere drei Jahre. Er soll das Schloß mit Zubehör auf eigene Kosten, Schäden und Gefahr nach Macht und Vermögen beschützen und schirmen und erhält alle Nutzungen, Gülten, Zinsen und Renten, die dazu gehören; desgleichen soll er ernten, was Kurt von Romrod dort über Winter gesät hat1, während er die Sommersaat selbst vornehmen soll, wozu ihm die Pflüge aus dem Amt Rotenburg zur Verfügung stehen. Nach den drei Jahren haben Landgraf und Amtmann vierteljährliches Kündigungsrecht. Wenn der Amtmann zur Folge entboten wird, erhält er Futter und Brot und Ersatz seines reisigen Schadens2.
Nachweise
Fußnoten
Quellen
Literatur
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Romrod, Hans von“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/22156_romrod-hans-von> (aufgerufen am 14.04.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/bio/22156