Ri[...]el, Peter
belegt seit
1.6.1513 belegt bis
10.7.1513 Beruf
KaplanLeben
Aus der Biografie
Biogramm bei Demandt, Personenstaat
Kaplan Landgraf Wilhelms [d. Ä.] von Hessen quittiert 1513 Juni 1 dem hessischen Kammermeister über die Bezahlung der Schulden des Landgrafen bei ihm in Höhe von 6 fl.1. Wird 1513 Juli 10 bei der Ordnung der Hofhaltung Landgraf Wilhelms I. und seiner Gemahlin Anna in Spangenberg durch die kaiserlichen Kommissare in Vollziehung des Kölner Spruchs Kaiser Maximilians2 zum Kaplan der Landgräfin Anna der Älteren bestimmt3.
Kaplan Landgraf Wilhelms [d. Ä.] von Hessen quittiert 1513 Juni 1 dem hessischen Kammermeister über die Bezahlung der Schulden des Landgrafen bei ihm in Höhe von 6 fl.1. Wird 1513 Juli 10 bei der Ordnung der Hofhaltung Landgraf Wilhelms I. und seiner Gemahlin Anna in Spangenberg durch die kaiserlichen Kommissare in Vollziehung des Kölner Spruchs Kaiser Maximilians2 zum Kaplan der Landgräfin Anna der Älteren bestimmt3.
Nachweise
Fußnoten
- Rechn. I, Kassel Kammerschreiber (12c/3 Bel.). ↑
- Glagau, Landtagsakten Nr. 59. Es handelt sich um den kaiserlichen Schiedsspruch in den Irrungen zwischen Landgraf Wilhelm I. und seiner Gemahlin einer- und den Regenten und Ständen des Fürstentums andererseits von 1512 September 15. ↑
- Ebd. S. 568. Er wird hier nur mit Vornamen genannt, so daß sein Familiennamen nicht ergänzt werden kann. ↑
Quellen
Literatur
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Ri[...]el, Peter“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/22110_ri-el-peter> (aufgerufen am 11.04.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
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