Ri[...]el, Peter

 
belegt seit
1.6.1513
belegt bis
10.7.1513
Beruf
Kaplan

Leben

Aus der Biografie

Biogramm bei Demandt, Personenstaat
Kaplan Landgraf Wilhelms [d. Ä.] von Hessen quittiert 1513 Juni 1 dem hessischen Kammermeister über die Bezahlung der Schulden des Landgrafen bei ihm in Höhe von 6 fl.1. Wird 1513 Juli 10 bei der Ordnung der Hofhaltung Landgraf Wilhelms I. und seiner Gemahlin Anna in Spangenberg durch die kaiserlichen Kommissare in Vollziehung des Kölner Spruchs Kaiser Maximilians2 zum Kaplan der Landgräfin Anna der Älteren bestimmt3.

Nachweise

Fußnoten

  1. Rechn. I, Kassel Kammerschreiber (12c/3 Bel.).
  2. Glagau, Landtagsakten Nr. 59. Es handelt sich um den kaiserlichen Schiedsspruch in den Irrungen zwischen Landgraf Wilhelm I. und seiner Gemahlin einer- und den Regenten und Ständen des Fürstentums andererseits von 1512 September 15.
  3. Ebd. S. 568. Er wird hier nur mit Vornamen genannt, so daß sein Familiennamen nicht ergänzt werden kann.

Quellen

Literatur

Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Ri[...]el, Peter“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/22110_ri-el-peter> (aufgerufen am 11.04.2026)

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