Mönch von Buseck, Johann
belegt seit
30.1.1409 belegt bis
1416 Beruf
Ritter, BürgeLeben
Aus der Biografie
Biogramm bei Demandt, Personenstaat
Ritter, ist 1409 Januar 30 einer der hessischen Bürgen der zweiten Verschreibung über die Zahlung des Brautschatzes für Landgraf Hermanns Tochter Margarethe bei ihrer Vermählung mit Herzog Heinrich von Braunschweig1. 1414 Juni 17 bekennt Landgraf Ludwig I., ihm 200 fl. wegen der Gefangenschaft zu schulden, die er unter Landgraf Hermann erlitten hat2, wobei er auf dem Wildenberg geschatzt wurde. Landgraf Hermann hat bereits 100 fl. zurückerstattet, die genannten 200 fl. wird ihm Landgraf Ludwig in zwei Raten zu Michaelis 1415 und 1416 zahlen. Wegen der weiteren 100 fl., die Johann noch zahlen soll, soll er sich rechtlich zur Wehr setzen3.
Ritter, ist 1409 Januar 30 einer der hessischen Bürgen der zweiten Verschreibung über die Zahlung des Brautschatzes für Landgraf Hermanns Tochter Margarethe bei ihrer Vermählung mit Herzog Heinrich von Braunschweig1. 1414 Juni 17 bekennt Landgraf Ludwig I., ihm 200 fl. wegen der Gefangenschaft zu schulden, die er unter Landgraf Hermann erlitten hat2, wobei er auf dem Wildenberg geschatzt wurde. Landgraf Hermann hat bereits 100 fl. zurückerstattet, die genannten 200 fl. wird ihm Landgraf Ludwig in zwei Raten zu Michaelis 1415 und 1416 zahlen. Wegen der weiteren 100 fl., die Johann noch zahlen soll, soll er sich rechtlich zur Wehr setzen3.
Nachweise
Fußnoten
- Gundlach III S. 318. ↑
- Diese 200 fl. schuldete Landgraf Hermann dem Johann Mönch von Buseck schon 1390 Oktober 29, als er sie zum kommenden Liebfrauentag zu zahlen versprach (Urkk., Passiv-Schuldverschreibungen: v. Buseck). ↑
- Kopiar 4 Nr. 294. Johann wird in beiden Fällen ausdrücklich Herr bzw. Ritter genannt, so daß er mit dem zuvor genannten Henne Mönch v. Buseck nicht identisch sein kann, der stets nur Junker heißt oder ohne Titel bleibt. Er ist aber identisch mit jenem Herren Johann Mönch v. Buseck, der nach dem Marburger Salbuch des Rentmeisters Rule von Schönbach 13 fl. jährlich aus der Beede von Lohra im Gericht Ebsdorf erhielt (Küch, Salbücher in ZHG 39, 1905 S. 218). Dies dürfte damit zusammenhängen, daß Landgraf Hermann Herrn Johann Mönch und seinen Gesellen 1377 für ihre Verluste im Sternerkrieg das Gericht Lohra mit Zubehör für 500 fl. verpfändet hatte (Amtsbücher S/5). ↑
Quellen
Literatur
- Demandt, Der Personenstaat der Landgrafschaft Hessen im Mittelalter. Ein „Staatshandbuch“ Hessens vom Ende des 12. bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts, Teil 1, Marburg 1981, S. 579, Nr. 2071
- Gundlach, Die hessischen Zentralbehörden von 1247 bis 1604, Bd. 3: Dienerbuch, Marburg 1930, S. 177
- Küch, Die ältesten Salbücher des Amtes Marburg, in: Zeitschrift des Vereins für Hessische Geschichte und Landeskunde 39 (1905), S. 145-258
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Mönch von Buseck, Johann“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/21661_moench-von-buseck-johann> (aufgerufen am 13.04.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
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