Keste, Johann
Andere Namen
Weitere Namen
Kest, Johannes
Familie
Partner
Brunonis, Stine, Tochter der Liutgard gen. Luckel, Holzappel
Leben
Aus der Biografie
Biogramm bei Demandt, Personenstaat
Reisiger Knecht zu Eddersheim 1451, 14541, Katzenelnbogener Landschreiber zu Hohenstein 1473 März 162, erhält von Graf Philipp von Katzenelnbogen 1479 März 8 zusammen mit seiner Frau Stine3 zwei Höfe und einen Garten zu Laufenselden4. 1479 Juni 8 bestellt ihn Landgraf Heinrich III. auf Lebenszeit zum Landschreiber in Hohenstein und Schultheißen zu Laufenselden und gewährt ihm einen freien Sitz in der Grafschaft5. 1479 August 23 erneuert und erweitert Landgraf Heinrich diese Bestallung für Keste und seine Frau Stine, indem er ihm außer dem lebenslänglichen Landschreiberamt zu Hohenstein und Schultheißenamt zu Laufenselden auch noch das dortige Schützenamt, den Weinschank, den Vogt- und Hubenhafer überträgt ‚und den freien Sitz in der Grafschaft auch Kestes Witwe zugesteht6. 1487 Dezember 11 belehnt der Rheinfelser Amtmann Volprecht Schenk im Auftrage des Landgrafen den Landschreiber mit verschiedenen Äckern und Gärten7. – In der Fastnachtzeit 1493 wird er mit Billigung des Landgrafen von dem neuen Hohensteiner Amtmann Graf Johann von Wied und Runkel abgesetzt und drei Wochen lang in Rheinfels in einem Turm tief unter der Erde gefangengesetzt, obwohl ihm Amtsvergehen nicht vorgeworfen wurden8. Der Graf besetzt dann das Amt mit seinem Schreiber Jakob Bey9. Keste kommt gegen eine Bürgschaft von 500 fl. aus dem Gefängnis frei, wird aber, da er zunächst weitere Forderungen nicht bezahlen will, wieder eingekerkert10 und erleidet nun schwere Verluste durch die ihm abgezwungenen Verschreibungen, Bürgschaftsvergütungen und -unkosten, die nicht nur ihn, sondern auch seine Schwiegermutter und deren Bruder, die für ihn eingetreten waren, an den Bettelstab bringen. Keste klagt darauf beim Kammerrichter, der ihn an das Gericht des Landgrafen verweist, das am 9. Mai 1496 gegen ihn verhandelt, wobei der Hofmeister Hans von Dörnberg und der Marschall Johann Schenk zu Schweinsberg den Landgrafen vertreten11. Keste klagt auf Ersatz der Schäden, die ihm durch Verlust des Amtes, seiner Erb- und anderen Güter entstanden sind in Höhe von 2000 fl., die aus nichtbezahlten Kostgeldern und Pferdeschäden während seiner Amtszeit herrühren in Höhe von 800 fl., die von Haferlieferungen für die letzte Katzenelnbogener Gräfin stammen in Höhe von 300 fl. und für Ersatz seiner Schäden durch Gefangenschaft und Schmähungen in Höhe von 300 fl., also insgesamt 3400 fl. Das Gericht legt ihm die Beweislast für seine Behauptungen auf, der er in 6 Wochen und 3 Tagen genügen soll. Keste hat jedoch vor dem Marburger Gericht keine Genugtuung erhalten, ist bereits 1497 wieder an das Kammergericht gegangen12 und hat nochmals 1499 beim Kammerrichter Markgraf Johann von Baden und Sponheim Klage erhoben13. Auch das war offenbar vergeblich, denn Keste ist nicht mehr in sein Amt zurückgekehrt, trotz seiner Verdienste in der Überleitungsphase der Katzenelnbogener in die hessische Finanzverwaltung14.
Reisiger Knecht zu Eddersheim 1451, 14541, Katzenelnbogener Landschreiber zu Hohenstein 1473 März 162, erhält von Graf Philipp von Katzenelnbogen 1479 März 8 zusammen mit seiner Frau Stine3 zwei Höfe und einen Garten zu Laufenselden4. 1479 Juni 8 bestellt ihn Landgraf Heinrich III. auf Lebenszeit zum Landschreiber in Hohenstein und Schultheißen zu Laufenselden und gewährt ihm einen freien Sitz in der Grafschaft5. 1479 August 23 erneuert und erweitert Landgraf Heinrich diese Bestallung für Keste und seine Frau Stine, indem er ihm außer dem lebenslänglichen Landschreiberamt zu Hohenstein und Schultheißenamt zu Laufenselden auch noch das dortige Schützenamt, den Weinschank, den Vogt- und Hubenhafer überträgt ‚und den freien Sitz in der Grafschaft auch Kestes Witwe zugesteht6. 1487 Dezember 11 belehnt der Rheinfelser Amtmann Volprecht Schenk im Auftrage des Landgrafen den Landschreiber mit verschiedenen Äckern und Gärten7. – In der Fastnachtzeit 1493 wird er mit Billigung des Landgrafen von dem neuen Hohensteiner Amtmann Graf Johann von Wied und Runkel abgesetzt und drei Wochen lang in Rheinfels in einem Turm tief unter der Erde gefangengesetzt, obwohl ihm Amtsvergehen nicht vorgeworfen wurden8. Der Graf besetzt dann das Amt mit seinem Schreiber Jakob Bey9. Keste kommt gegen eine Bürgschaft von 500 fl. aus dem Gefängnis frei, wird aber, da er zunächst weitere Forderungen nicht bezahlen will, wieder eingekerkert10 und erleidet nun schwere Verluste durch die ihm abgezwungenen Verschreibungen, Bürgschaftsvergütungen und -unkosten, die nicht nur ihn, sondern auch seine Schwiegermutter und deren Bruder, die für ihn eingetreten waren, an den Bettelstab bringen. Keste klagt darauf beim Kammerrichter, der ihn an das Gericht des Landgrafen verweist, das am 9. Mai 1496 gegen ihn verhandelt, wobei der Hofmeister Hans von Dörnberg und der Marschall Johann Schenk zu Schweinsberg den Landgrafen vertreten11. Keste klagt auf Ersatz der Schäden, die ihm durch Verlust des Amtes, seiner Erb- und anderen Güter entstanden sind in Höhe von 2000 fl., die aus nichtbezahlten Kostgeldern und Pferdeschäden während seiner Amtszeit herrühren in Höhe von 800 fl., die von Haferlieferungen für die letzte Katzenelnbogener Gräfin stammen in Höhe von 300 fl. und für Ersatz seiner Schäden durch Gefangenschaft und Schmähungen in Höhe von 300 fl., also insgesamt 3400 fl. Das Gericht legt ihm die Beweislast für seine Behauptungen auf, der er in 6 Wochen und 3 Tagen genügen soll. Keste hat jedoch vor dem Marburger Gericht keine Genugtuung erhalten, ist bereits 1497 wieder an das Kammergericht gegangen12 und hat nochmals 1499 beim Kammerrichter Markgraf Johann von Baden und Sponheim Klage erhoben13. Auch das war offenbar vergeblich, denn Keste ist nicht mehr in sein Amt zurückgekehrt, trotz seiner Verdienste in der Überleitungsphase der Katzenelnbogener in die hessische Finanzverwaltung14.
Nachweise
Fußnoten
- Demandt, Katz. Regg. Nrr. 6223/2 und 6096/58. ↑
- Ebd. Nr. 5705. ↑
- Sie war eine geb. Brunonis, da ihre Mutter Liutgard (Luckel) Brunonis geb. Holzappel und deren Bruder Johann Holzappel unter den Bürgen für Keste erscheinen. ↑
- Best. 2 V Landesverwaltung: Dienersachen. Abschriftlich in der Klage von 1499. Nicht bei Demandt, Katz. Regg. ↑
- Abschriftlich in der Klage von 1499 (ebd.). ↑
- Abschriftlich ebd. Die Erneuerung erfolgte anläßlich der Übernahme der Grafschaft durch Landgraf Heinrich III. im August 1479 (Demandt, Katz. Regg. Nr. 6282). ↑
- Abschriftlich in der Klage von 1499 (Best. 2 V Landesverwaltung: Dienersachen). ↑
- Während der langen Verhandlungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen taucht der Vorwurf eines Amtsvergehens jedenfalls nirgends auf. ↑
- So in der Klage Kestes von 1499. Er nennt ihn Jakob, und tatsächlich hat 1493 ein Jakob Bey das Hohensteiner Landschreiberamt übernommen (siehe dort). ↑
- Die zweimalige Einkerkerung in der Klage von 1499 und in der Klageverhandlung vor dem Marburger Gericht von 1493 (Kopiar 58 Nr. 170). Sie ist unter behördenorganisatorischen und beamtenrechtlichen Gesichtspunkten behandelt bei Zimmermann, Zentralverwaltung S. 136 f. Im Zusammenhang mit einer dieser Einkerkerungen muß die zur Freilassung Kestes notwendige Urfehde stehen, die für die Zeit Landgraf Wilhelms III. in das Rep. 1 eingetragen (jedoch nicht erhalten) ist: Urfrit und verlobnis Johannes Kest, etwan lantschribers zcu Hoestein. ↑
- Siehe Anm. 10. Die Anwaltschaft von Dörnbersgs ist aufschlußreich, denn Keste behauptet in seiner Klage von 1499, daß er ihm 60 fl. habe geben müssen, der sich dan angenomen, mir groß gnad zu erlangen. ↑
- 1497 August 16 hat Landgraf Wilhelm III. in dieser Klage zu seinem Bevollmächtigten am Kammergericht die hochgelehrten Dr. Valentin von Dürckheim und Dr. Johann Engländer bestellt (Kopiar 15 Nr. 88). ↑
- Best. 2 V Landesverwaltung, Dienersachen. Die Klage ist undatiert. Da sie jedoch im 6. Jahre nach der Entsetzung von Keste verfaßt ist, datiert sie von 1499. ↑
- Vgl. dazu Konrad von Katzenelnbogen und Matthias von Lorch. ↑
Quellen
Literatur
- Demandt, Der Personenstaat der Landgrafschaft Hessen im Mittelalter. Ein „Staatshandbuch“ Hessens vom Ende des 12. bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts, Teil 1, Marburg 1981, S. 450, Nr. 1573
- Zimmermann, Die Zentralverwaltung Oberhessens unter dem Hofmeister Hans von Dörnberg, Darmstadt 1974
- Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen 1060–1486, Bd. 3: Rechnungen, Besitzverzeichnisse, Steuerlisten und Gerichtsbücher 1295–1486, Wiesbaden 1956
- Gundlach, Die hessischen Zentralbehörden von 1247 bis 1604, Bd. 3: Dienerbuch, Marburg 1930, S. 125
Nachnutzung
Rechtehinweise
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Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Keste, Johann“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/21109_keste-johann> (aufgerufen am 22.04.2026)
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