Herrncurdes, Hermann

 
belegt seit
22.2.1364
belegt bis
8.2.1379
Beruf
Truppenangehöriger, Schultheiß, Rat, Schiedsmann
GND-Explorer
1394762267

Andere Namen

Weitere Namen

Conradi, Hermann
Herrn Curdis, Hermann

Familie

Vater

Herrncurdes, Heinrich

Mutter

N.N., Guda

Verwandte

  • Herrncurdes, Heinrich <Bruder>
  • Lilienberg, Adelheid von <Schwester>, verheiratet mit Otto von Lilienberg
  • Herrncudes, Hermann <Sohn>
  • Herrncudes, Johannes <Sohn>, Pfarrer in Breitenau 1430

Leben

Aus der Biografie

Biogramm bei Demandt, Personenstaat
Herrncurdes, Hermann, (= Hermann Conradi)1, wird 1364 Februar 22 von seinen Eltern Heinrich2 und Guda Herrncurdes mit Zustimmung ihres Sohnes Heinrich auf drei Jahre zum Vormund über alle ihre Güter eingesetzt3. Er nimmt in diesem Jahre im Kriege Landgraf Heinrichs II. mit Erzbischof Gerlach von Mainz am Zuge gegen Fritzlar teil4 und ist im folgenden Jahr Schultheiß in Kassel, genannt 1365 September 105. 1374 Mai 9 gelobt er als Kasseler Schultheiß, Rat Landgraf Hermanns zu werden und sich nicht von ihm abzukehren6. Schultheiß 1376 März 117, 1377 September 108 und Oktober 1, als ihn Landgraf Hermann als einen der Schiedsleute in seiner Einung mit denen von Hanstein bestimmt9. 1378 September 3 verzichtet er nach Vermittlung hoher landgräflicher Amtsträger10 zwischen Landgraf Hermann und ihm auf das Geld, das die Städte Kassel und Eschwege ihm schulden, und überläßt es dem Landgrafen11. Hermann dürfte in die damaligen schweren Auseinandersetzungen zwischen Landgraf Hermann und seinen Städten, vorab Kassel, verwickelt und dabei in Ungnade entlassen worden sein, zumal sich 1379 Januar 6 eine Gruppe namhafter Geistlicher und Adeliger12 für Herrncurdes gegenüber Landgraf Hermann als Bürge für die Zahlung der 231 Pfd. hessische Pfge. verpflichtet, die Herrncurdes dem Landgrafen schuldet13 und kurz darauf 1379 Februar 8 Hermanns Schwester Adelheid und ihr Mann Otto v. Lilienberg14 geloben, kein Gut zu beanspruchen, das Hermann dem Landgrafen aufgelassen hat15. Im gleichen Jahr verkauft die Familie ihr Haus mit seinem Hof am Markt der Kasseler Altstadt an einen anderen Kasseler Bürger16.

Nachweise

Fußnoten

  1. So heißt er 1368 Januar 8 (Urkk., Gen.-Rep. Harleshausen). Unter Conradi erscheint er auch bei Schultze, Kasseler Klöster, Index. Doch ist diese latinisierte Form sehr selten anstelle der gebräuchlichen deutschen Form Herrncurdes, wie schon Hermanns Vater Heinrich genannt wird (siehe Anm. 2).
  2. Er gehörte einer alten Kasseler Ratsfamilie an und ist von 1330–1368 vielfach als Mitglied des Kasseler Rates und Bürgermeister nachgewiesen (vgl. Schultze, Kasseler Klöster, Index).
  3. Urkk., Familie Herrncurdes. Ein Grund dafür ist nicht angegeben. Sollte es sich um die Absicherung einer Kaution, die Hermann für eine Amtsübernahme leisten mußte, gehandelt haben?
  4. Demandt, Fritzlarer Rechtsquellen Nr. 261 Anm. 7.
  5. Schultze a.a.O. Nr. 251.
  6. Gundlach II Nr. 4. Diese merkwürdige, aus der Abt. Urkk., Fehde- und Sühnebriefe stammende Selbstverpflichtung, die an diejenige Dietrich Spedes von 1374 November 26 erinnert (siehe dort) und mehr an eine Nötigung als eine freiwillige Amtsübernahme gemahnt, läßt wohl schon auf Spannungen zwischen ihm und dem Landgrafen schließen. – Siehe Werner Balhorn.
  7. Urkk., Stift Fritzlar. – Für seine Amtstätigkeit liegen zahlreiche Zeugnisse vor, häufig tritt er als alleiniger Siegler in Akten der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf (Nachweise bei Schultze a.a.O.). Sein Siegel zeigt ein Vollwappen mit Helm und Schild und im Schild drei Balken (Küch, Siegelzeichnungen 21, 13 nach Urkk., Quittungen zu 1376 Dezember 5). Er brachte ein sehr ansehnliches Vermögen zusammen (vgl. etwa die Urkk., Gen.-Rep. Besse, Cassel, Harleshausen und Familien: Herrncurdes). Er hatte zwei Söhne Hermann und Johannes, von denen Johannes unehelich war und daher 1419/22 vergeblich um Einweisung in eine Pfründe des Kasseler Martinsstiftes prozessierte, die sein Vater dort für seine Söhne eingerichtet hatte (auch Hermann war zuerst geistlich, dann aber in den weltlichen Stand zurückgetreten). Vgl. Schultze, a.a.O. Nrr. 910, 916. 1430 August 6 war Johannes vermutlich Pfarrer in Breitenau (vgl. Küch, Landgraf Ludwig I. (ZHG 43, 1909) S. 198 Nr. 2 mit Anm. 3).
  8. Urkk., Quittungen.
  9. Urkundliche Gesch. des Geschlechts von Hanstein I Nr. 170; II S. 93 ff.
  10. Es waren Graf Poppo von Eberstein, Herr Thielmann von Kirchhain, Pfarrer zu Ottrau, Otto Groppe [von Gudenburg] und Fritz von Felsberg.
  11. Urkk., Gen.-Rep. Cassel. Seitdem wird er nicht mehr als Schultheiß bezeichnet, ist aber noch 1379 Februar 10 in Kassel nachweisbar (Urkk., Gen.-Rep. Harleshausen).
  12. Es handelt sich um Berthold Wegelang, Pfarrer zu Velmeden, Johann von Gonsrod, Pfarrer daselbst, Priester, Johann Trott, Heimbrod von Elben, Simon von Leimbach, Eckebrecht von Grifte, Ritter, Heinrich Bernecke, Wackermann von Landeck, Otto von Lilienberg, Heinrich Berngoß und die Brüder Hans und Berthold auf dem Raine.
  13. Urkk., Samtarchiv Schubl. 71 Nr. 5.
  14. Die soziale Stellung des Schultheißen und seiner Familie zeigt der Ehevertrag zwischen den beiden, den 1376 Februar 5 die Ritter Heimbrod von Elben und Eckhard von Felsberg, die Priester Berthold Wegelang zu Velmeden und Thielmann von Kirchhain, Erzpriester zu Ottrau, und die Knappen Otto Groppe von Gudenburg und Heinrich Bernecke vermittelten. Die Mittelsmänner entstammten den ersten niederhessischen adligen und patrizischen Familien, waren angesehene landgräfliche Beamte und Diener und entsprechend war die Ausstattung der Braut. Sie betrug 150 Mark Silber, wofür sie als Leibgedinge Lilienbergs Erbe und Gut in Rotenburg mit der Kemenate erhielt (Aus: Urkk., Gen.-Rep. Rotenburg zu Familien: Herrncurdes. – 1376 März 11 bekundet Otto von Lilienberg, daß ihm sein Schwager Hermann Herrncurdes, Schultheiß zu Kassel, alles Geld, was er ihm schuldete, bezahlt hat (Urkk., Quittungen). Die Überlieferung dieser Urkunde im landgräflichen Archiv ist bemerkenswert.
  15. Kopiar 2 Nr. 44. Es handelt sich also offenbar um eine Zwangsauflassung, d. h. Enteignung.
  16. Als Verkäufer treten auf: Guda von Sobern, Ww. Heinrich Hertncurdes, ihr Sohn Hermann [der ehemalige Schultheiß], ihre Tochter Adelheid und deren Mann Otto von Lilienberg (Urkk., Gen.-Rep. Cassel). – Im Zusammenhang mit dem Fall Herrncurdes ist auf den Bericht von Wiegand Lauze in seiner Hessischen Chronik Teil 1 Buch 7 Kap. 17 hinzuweisen. Hier berichtet er zu 1378, daß die Landgrafen Heinrich II. und Hermann zur Verteidigung gegen ihre Widersacher fremde berittene Kriegsleute zu Dienern annehmen mußten. Diese erwarben mit der Zeit die besten Ämter im Lande und trieben mit den Untertanen Mutwillen. Deshalb ersuchte die Landschaft die Landgrafen mehrmals, diese Leute wieder abzuschaffen und einheimische Landeskundige an ihre Stelle zu setzen. Das lehnten die Landgrafen ab, da ihnen diese Leute unentbehrlich waren. Die Städte Kassel (Altstadt, Neustadt, Freiheit) gewannen nun einige vom Adel und nahmen unter deren Beistand einige Städte und Ämter ein. Da griff Landgraf Balthasar von Thüringen ein und machte zwischen Landgraf Hermann einer- und den Städten und Edelleuten andererseits einen gütlichen Vertrag, demnach der Landgraf hinfort nur noch taugliche, im Lande geborene Männer, keine Ausländer in die vornehmsten Ämter einsetzen sollte. – Leider ist es nicht möglich, diese Vorgänge anhand praktischer Fälle zu demonstrieren, da dazu das urkundliche Material nicht ausreicht; doch spielt die Ablehnung von „Ausländern“ als Amtsträger noch in den schweren Ständekämpfen zu Anfang des 16. Jhs. eine Rolle (vgl. etwa Konrad von Mansbach, Balthasar Schrautenbach).

Quellen

Literatur

Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Herrncurdes, Hermann“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/20690_herrncurdes-hermann> (aufgerufen am 21.04.2026)

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