Wirken
Lebensorte
Lohra
Leben
Aus der Biografie
Biogramm bei Demandt, Personenstaat
Von Lohra (Lare), verpflichtet sich 1403 April 13 freiwillig unter Eid, im Dienste Landgraf Hermanns und seiner Erben wie bisher zu bleiben, andere Dienste nur mit ihrer Zustimmung anzunehmen, in landgräflichen Gerichten oder Gebieten wohnen zu bleiben unde mich uß irme rade nirgen [zu] wenden1. Er wird weder geistliches noch weltliches Recht gebrauchen, um diese Verschreibung zu brechen oder zu kränken2.
Von Lohra (Lare), verpflichtet sich 1403 April 13 freiwillig unter Eid, im Dienste Landgraf Hermanns und seiner Erben wie bisher zu bleiben, andere Dienste nur mit ihrer Zustimmung anzunehmen, in landgräflichen Gerichten oder Gebieten wohnen zu bleiben unde mich uß irme rade nirgen [zu] wenden1. Er wird weder geistliches noch weltliches Recht gebrauchen, um diese Verschreibung zu brechen oder zu kränken2.
Nachweise
Fußnoten
- Diese Formulierung kann kaum so verstanden werden, daß Hanczel zu den Räten Landgraf Hermanns gehört hätte, dazu ist die Form der Selbstverpflichtung zu ungewöhnlich. Sie läßt auch nicht an einen Wirtschaftsbeamten des Landgrafen denken, für die ähnliche Selbstbindungen gelegentlich verlangt und geleistet wurden. Es dürfte sich eher um einen „kunst“fertigen Berater gehandelt haben, etwa einen Büchsenmeister, Pulvermacher oder Alchimisten, weniger um einen Arzt. ↑
- Urkk., Bestallungen, besiegelt von Junker Gerlach v. Breidenbach, Landvogt an der Lahn. ↑
Literatur
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Hanczel, Hermann“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/20481_hanczel-hermann> (aufgerufen am 12.04.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/bio/20481