Leben
Aus der Biografie
Biogramm bei Demandt, Personenstaat
Ist zusammen mit Werner von Hanstein Pfandinhaber des Schlosses Reichenbach und der Stadt Lichtenau gewesen, bis Margarethe, Gemahlin Landgraf Hermanns, dieses Amt von ihnen wieder einlöste. 1403 Dezember 4 bekundet Landgraf Hermann, daß diese Pfandschaft in Höhe von 3200 fl. am Amte Reichenbach nunmehr auf die Landgräfin Margarethe übergegangen sei1.
Ist zusammen mit Werner von Hanstein Pfandinhaber des Schlosses Reichenbach und der Stadt Lichtenau gewesen, bis Margarethe, Gemahlin Landgraf Hermanns, dieses Amt von ihnen wieder einlöste. 1403 Dezember 4 bekundet Landgraf Hermann, daß diese Pfandschaft in Höhe von 3200 fl. am Amte Reichenbach nunmehr auf die Landgräfin Margarethe übergegangen sei1.
Nachweise
Fußnoten
- Urkk., Gen.-Rep. Lichtenau. – Für diesen Ablösungsbetrag hatte das Deutsche Haus zu Marburg der Landgräfin 870 fl. geliehen, die 1413 noch nicht zurückerstattet waren, so daß ihm Landgraf Ludwig I. deswegen 1413 Oktober 2 einen Mühlenzins erließ (Urkk., Gen.-Rep. Marburg). ↑
Literatur
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Hanstein, Hans von“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/20461_hanstein-hans-von> (aufgerufen am 13.04.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
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