Mattenberg, Kurt
Wirken
Werdegang
- 1425 als Schöffe in Kassel genannt
- 1434 und 1438 Schultheiß in Kassel
- 1446 und 1451 Amtmann in Gudensberg
- 1454 Schultheiß in Gudensberg
Familie
Vater
Partner
N.N., Katharina
Verwandte
- Mattenberg, Henne <Sohn>
- Mattenberg, Hermann <Sohn>, † vor 1468, belegt 12.11.1452, Schultheiß, Kellner, Truppenangehöriger
Leben
Aus der Biografie
Sohn des gleichnamigen Kasseler Amtmanns1, Schöffe zu Kassel 14252, Schultheiß daselbst 1434 März 173, 1438 März 64, März 235, Juni 196, Amtmann zu Gudensberg 1446 Mai 47, [vor] 1451 September 158, Schultheiß daselbst 1454 Februar 179. 1481 Juli 20 bekundet die Landgrafen-Witwe Mechthild geb. von Württemberg, daß ihr berichtet worden sei, daß der † Kurt Mattenberg, als er Amtmann zu Gudensberg gewesen sei, die sämtlichen Güter der Gela Bresteleib10 mit Arrest (Kummer und Verbot) belegt habe, weil sie sich weigerte, seinen Sohn Hermann zu heiraten. Da Gela dessen ungeachtet die Güter habe weiter versteuern müssen, sei sie in Schulden geraten und habe zur Tilgung dieser Schulden jetzt ihre sämtlichen Güter an Bürgermeister und Rat der Stadt Gudensberg übergeben11.
Nachweise
Fußnoten
- So Eisenträger-Krug, Kasseler Landschaft S. 273, 275, wo jedoch Vater und Sohn nicht deutlich auseinander gehalten werden. ↑
- Schultze, Kasseler Klöster Nrr. 376, 926. ↑
- Kopiar 4 Nr. 442. ↑
- Kopiar 3 Nr. 91. In diesem Jahr wird als sein Knecht und landgräflicher Diener Henne Erstemann genannt. (Rechn. I, Wolfhagen 115/3 Bl. 45v., 47v.). ↑
- Schultze, Kasseler Klöster Nr. 395. ↑
- Ebd. Nrr. 396–398. Hier werden seine Frau Katharina und ihre Söhne Henne und Hermann genannt. ↑
- Helbig, Amt Homberg S. 123. ↑
- Urkk., Depositum der Stadt Gudensberg. ↑
- Best. 105 II Stift Fritzlar, Korrespondenzen. ↑
- 1475 März 20 bekundet Eckebrecht von Grifte der Ältere, als er vor Jahren unter dem † Landgraf Ludwig im Amte zu Gudensberg gestanden und fast jagit und zocht mit den Bürgern und Landleuten hatte, hätten einige Bürger unwillig gesagt, daß die Brestleiben eben so gut wie sie folgen sollte. Er habe das auch geboten und sie sei daher in Folge dessen gleich anderen Einwohnern geschatzt worden. Danach habe die Brestleiben ihn oft um Zurücknahme des Gebotes gebeten, er aber erklärt, daß er das ohne Zustimmung des Landgrafen nicht tun könne, es diesem aber vorbringen wolle. Das habe er getan, und der Landgraf habe das Gebot zurückgenommen (Urkk., Depositum Stadt Gudensberg). ↑
- Siehe Anm. 8. ↑
Quellen
Literatur
- Wannagat (Hrsg.), Kassel als Stadt der Juristen (Juristinnen), Köln u. a. 1990, S. 465.
- Demandt, Der Personenstaat der Landgrafschaft Hessen im Mittelalter. Ein „Staatshandbuch“ Hessens vom Ende des 12. bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts, Teil 1, Marburg 1981, S. 555, Nr. 1990.
- Eisenträger/Krug, Territorialgeschichte der Kasseler Landschaft, Marburg 1935
- Schultze, Klöster, Stifter und Hospitäler der Stadt Kassel und Kloster Weißenstein, Marburg 1913
- Helbig, Das Amt Homberg an der Efze. Ursprung und Entwicklung, Marburg 1938
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Mattenberg, Kurt“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/20200_mattenberg-kurt> (aufgerufen am 20.04.2026)
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