Andreas, Henne

 
belegt seit
26.4.1476
belegt bis
23.11.1496
Beruf
Kammerknecht, Schultheiß
GND-Explorer
1389075109

Andere Namen

Weitere Namen

Anderebes, Henne
Endres, Henne
Treysa, Henchen%von
Treysa, Henne%von

Wirken

Lebensorte

Treysa

Leben

Aus der Biografie

Biogramm bei Demandt, Personenstaat
(Anderebes, Endres), von Treysa1, Kammerknecht („Verwalter der landgräflichen Schatulle“)2, „erster Kabinettssekretär“3 Landgraf Heinrichs III. 1476 April 264, 1479 August 35, 1483 Januar 136. 1482 Oktober 24 erhält Henne von Treysa wegen seiner getreuen Dienste als Kammerknecht die Wüstung Frankenhain [bei Treysa], die Landgraf Heinrich vom Marschall Johann Schenk zu Schweinsberg eingelöst hatte, auf Lebenszeit7. 1484 Oktober 6 wird er von Erzbischof Hermann von Köln (als Vormund Landgraf Wilhelm III.) wegen der Landgraf Heinrich III. geleisteten Dienste8 auf Lebenszeit zum Schultheißen von Treysa bestellt. Er verschreibt ihm das Amt mit allen Freiheiten und Nutzungen, wie es vor ihm der verstorbene Heinz Sinold innegehabt hat. Als Beisteuer zu Pferd und Harnisch, mit denen er sich gerüstet halten soll, erhält er alles, was Sinold deswegen bezogen hat, und dazu 10 fl. vom Weinungeld zu Treysa, 2 MI. Korn aus der Weidenmühle (wydenmolen)9, ein Schwein aus der Mühle, einen Wagen voll Heu und – wie bisher – zweimal Hofkleidung im Jahr10. Wird er in landgräflichen Geschäften außerhalb seines Amtes verwendet, erhält er Futter, Kost, Nagel und Eisen und Ersatz seines reisigen Schadens11. Er führt den Titel Kammerknecht auch noch nach dem Tode Landgraf Heinrich III. 148512 und 148613, ist aber Schultheiß in Treysa 1485 März14, 1487 September 715, 1492 August 2416, 1496 März 717, Er schließt seine Stumpfrechnung beim Ausscheiden aus dem Amte 1496 November 2318. Ein Jahr später war er bereits verstorben19.

Nachweise

Fußnoten

  1. Er wird in den Rechnungen nur Henne von Treysa genannt; den vollen Namen bringt erst seine Bestallung von 1484 Oktober 6 (Anm. 10). Die Ansicht Zimmermanns, Zentralverwaltung S. 169 Anm. 1, dass der Kammerknecht Geistlicher gewesen sei, ist unzutreffend, denn der Kammerknecht erscheint in den Rechnungen stets ohne „Herr“-Titel, was, wenn er Geistlicher gewesen wäre, jeder Übung und Gepflogenheit widerspräche; vor allem aber könnte er dann nicht Schultheiß geworden und verheiratet gewesen sein, wie es für ihn belegt ist (Anm. 10 und 18). – Es gab jedoch neben ihm mindestens einen, wenn nicht zwei Henne von Treysa, die Geistliche waren, denn Küch vermerkt, dass Henne von Treysa nach einer Deutschordensrechnung von 1477 seine erste Messe gehalten habe und die Marburger Kammerschreiberrechnung von 1485 (2/6 Bl. 57) verzeichnet, dass Henne von Treysa am 5. November d. J. seine erste Messe gelesen habe. ?
  2. Zimmermann, Zentralverwaltung S. 169 Anm. 1 (vgl. auch Anm. 5).
  3. Ebd. S. 166 Anm. 3.
  4. Rechn. I, Marburg Kammerschreiber (5/15 Bl. 1): ohne Amtsbezeichnung, aber eindeutig in dieser Funktion (siehe Anm. 5). Im Oktober 1476 begleitet er den Landgrafen nach Magdeburg zur Einführung des neuen Erzbischofs Herzog Ernsts von Sachsen (ebd. 5/15 Bl. 5).
  5. Rechn. I, Marburg Kammerschreiber (5/4 Bl. 3): er leistet die Auszahlung großer Beträge an den Kammerschreiber, die dieser dann in den Einzelausgaben verrechnete. Das gleiche erweist auch die Rechnung über die Einnahme der Grafschaft Katzenelnbogen im August 1479 (Demandt, Katz. Regg. Nr. 6282/3, 4, 7, 10, 11, 25).
  6. Urkk., Depositum von Dörnberg. Er ist Testamentszeuge Landgraf Heinrichs III, was sein enges Vertrauensverhältnis zum Landgrafen charakterisiert.
  7. Vgl. Zimmermann, Zentralverwaltung S. 58 Anm. 1. Das Rep. 1 verzeichnet für die Zeit Landgraf Heinrichs III: Hennchen von Dreysa dienerbrief und gift uber Franckenhain.
  8. Er hat also auch vor dieser Bestallung in einem besoldeten Dienstverhältnis gestanden, was auf seine Tätigkeit als Kammerknecht zu beziehen ist, wie auch Gundlach III S. 270 annimmt.
  9. Nach Rechn. I, Treysa (110/9 Bl. 5) stehen ihm 8 Mott Korn zu, das sind 2 MI.
  10. Er hat also auch vor dieser Bestallung in einem besoldeten Dienstverhältnis gestanden, was auf seine Tätigkeit als Kammerknecht zu beziehen ist, wie auch Gundlach III S. 270 annimmt.
  11. Urkk., Bestallungen.
  12. Rechn. I, Marburg Kammerschreiber (5/6 Bl. 22). Die Weiterführung von Titeln auch nach Beendigung der amtlichen Tätigkeit ist mehrfach belegt. In die Zeit seiner Tätigkeit unter Landgraf Heinrich III. verweist folgender Eintrag (ebd. 2/6 Bl. 25) zurück: 4 fl. goltwer gebin meistir Petir Mockes von eynem altar, als man in dem here gebrucht hait, ime Hennichen von Treysa verdingt hait.
  13. Rechn. I, Frankenberg (48/5 Bl. 5). – 1486 schließt er die Zölle zu Treysa und Ebsdorf (Rechn. I, Marburg Kammerschreiber 2/7 Bl. 16).
  14. An diesem Tage rechnet Hennchen von Treysa über das vergangene Amtsjahr ab (Rechn. I, Ämterrezesse 9/42).
  15. Franz, Haina II Nr. 1130.
  16. Urkk., Kloster Kappel. – Vgl. auch seine Rechnungen in Rechn. I, Treysa (110/8, 110/9, 110/10: 1488-1496).
  17. Rechn. I, Treysa (110/22 Bel.).
  18. Rechn. I, Treysa (110/10 Bl. 29v.).
  19. 1497 Dezember 20 ermächtigt Landgraf Wilhelm III. das Fritzlarer Kapitel, dem gegenüber Hennchen Endres Witwe von Treysa ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann, sich nach Erkenntnis des Treysaer Rates in ihr Hab und Gut einweisen zu lassen, dieses aber binnen Jahresfrist wieder in weltliche Hand zu veräußern (Best. 105 II, Stift Fritzlar, Korrespondenzen).

Quellen

Literatur

Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Andreas, Henne“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/18893_andreas-henne> (aufgerufen am 15.04.2026)

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