Wirken
Werdegang
- Erlernen des Ritterhandwerks
- 1507 Ächtung durch die Landfriedensrichter von Königshofen wegen Raubrittertums
- 1509: Anklage und Verurteilung zum Tode wegen Raubrittertums
- 1513: Wigand von Lüder wurde so lange Sicherheit zugesagt, bis in Hessen wieder ein Fürst regiere.
- 1517: Wigand von Lüder erklärte Hessen offiziell die Fehde.
- 1517: Wigand von Lüder wurde auf einem seiner Raubzüge überwältigt und an Hessen ausgeliefert.
- Oktober 1517: Die Landfriedensrichter in Königshofen verurteilten ihn zum Tode.
- 28.10.1517: Hinrichtung mit dem Schwert
Lebensorte
Großenlüder; Königshofen
Nachweise
Literatur
- Görlich, Paul: Wigand von Lüder, der Straßenräuber. Der Edelmann machte die Straßen um Hersfeld unsicher, in: Mein Heimatland. Zeitschrift für Geschichte, Volks- und Heimatkunde, Monatliche Beilage zur Hersfelder Zeitung, Bad Hersfeld, Band 49; Nr. 3 (März 2010), S. 11
- Knappe, Rudolf: s. v. „Großenlüder“, in: Mittelalterliche Burgen in Hessen. 800 Burgen, Burgruinen und Burgstätten, 3. Auflage, Gudensberg-Gleichen 2000, S. 211 f.
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Lüder, Wigand von“, in: Hessische Biografie <https://lagis.hessen.de/de/personen/hessische-biografie/alle-eintraege/10181_lueder-wigand-von> (aufgerufen am 22.04.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
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