Landschad 1335-1339, Neckarsteinach
Standort
Gebäude / Areal
Neckarsteinach, Evangelische Kirche
Angaben zum Standort
Die aus grauem Sandstein gefertigte Platte ist als Treppenstufe im Aufgang zur Straße an der Südwestseite der Kirche verwendet worden.
Heutiger Aufbewahrungsort
Merkmale
Datierung
1335-1339
Typ
Material
Erhaltung
erhalten
Größe
131 x 217 cm (B x H)
Größe der Buchstaben
6 cm
Beschreibung
Die obere Leiste ist weggebrochen, der Rest der Platte ist so stark abgetreten, daß nur noch Bruchstücke der Inschrift zu lesen sind.
Geschlecht, Alter, Familienstand
Stand
Dargestellte Personen
Ein unbekannter Landschade (?).
J. Schneider hat 1898 die Lesung des Oberamtsrichters Huffschmid von Gernsbach veröffentlicht, nach dessen Lesung und Konjekturen die Inschrift folgendermaßen lautete: [ANNO DOMINI MCCC]C°XXXV IIII(?) [DE]CEMBRIS O [D]YE[T]HERUS [LANDSC]H[A]DE SENIOR IEE. Er merkt dazu an, daß die ersten Buchstaben des Namens Dyetherus ... sehr undeutlich bzw. unvollständig" sind. Deutlich sei nur HERUS zu lesen. Aufgrund dieses Befundes und des von ihm gelesenen SENIOR identifiziert er die Person mit Dieter II. Landschad.1) Diese Zuordnung ist völlig unhaltbar. Nach den übereinstimmenden Nachrichten der Chronik Blickers XIV.2) und den Aufzeichnungen des Hans Ulrich Landschad3) ist Dieter II. im Stift Möckmühl begraben worden. Nach den Angaben des Hans Ulrich starb Dieter zudem im November 1439.4) Eine Verwendung der gotischen Majuskel im zweiten Viertel des 15. Jahrhunderts ist in Neckarsteinach ausgeschlossen, da hier seit 1369 nur noch Minuskelinschriften vorkommen. Man wird schon aufgrund der Schrift das Datum auf 1335-1339 korrigieren müssen. Das V ist so nahe am letzten X, daß es noch zur Jahreszahl gehören dürfte. Ob die dahinter noch erkenbaren drei senkrechten Hasten zur Jahreszahl oder zum Tagesdatum gehören, läßt sich heute nicht mehr entscheiden. Die bei Schneider gegebene Lesung bezieht sie auf das Jahr und gibt danach eine Lücke unbestimmter Größe an. Sollte die Lesung [DE]CEMBRIS richtig sein, muß in dieser Lücke das Tagesdatum nach römischem Kalender gestanden haben.
Ein Dieter Landschad, der zwischen 1335 und 1339 starb, ist nicht bekannt, doch fehlen zwischen den Nachrichten über Ulrich III. (+ nach 1270) und Blicker IX. (+ 1300?) sowie über Blicker X. (+ 1357) und Dieter I. (+ 1353) die Nachweise für eine ganze Generation.6) Wenn die Lesung [D]YE[T]HERUS [LANDSC]H[A]DE richtig ist, müßte es sich um einen bisher unbekannten Landschaden jener Generation handeln. Bei dieser Hypothese ist jedoch Vorsicht geboten, da die Lesung des Namens bei Schneider als unsicher angegeben wird, und mit einer Verlesung gerechnet werden muß. Die heute noch erkennbaren Buchstaben erlauben ebenfalls keine Bestätigung der Hypothese.
Inschrift
Umschrift
[ANNO D(OMI)NI M CC]/C XXXVIII[...]S/CH[.]DE [.]ENIOR [F]E[... / ...]I[...]
Schrift
Nachweise
Fußnoten
- Schneider, Neckarsteinach 64f. ↑
- Langendörfer, Landschaden 187. ↑
- Hans Ulrich Landschad, Aufzeichnungen (Irschlinger 234). ↑
- Ebd. Allerdings ist die Angabe unklar. Es heißt: Anno 1439 Idus Novembr. Martini ..." Sollte sich die Angabe auf die Iden des November (13. November) beziehen, hätte es Idibus heißen müssen. Der Martinstag fällt aber auf den 11. November. Möglicherweise ist das Datum aus m cccc xxxvi iii id. = 11. November 1436 verlesen. ↑
- Vgl. Irschlinger, Landschaden Taf. 2. ↑
Literatur
- Schneider, Neckarsteinach 64
Bearbeitung
Die Inschriften des Landkreises Bergstraße, gesammelt und bearbeitet von Sebastian Scholz (Die Deutschen Inschriften 38), 1994, S. 24, Nr. 23
Siehe auch
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Orte
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Erschließung: Die Rechte liegen bei den Urhebern, vgl. die Angaben im Abschnitt „Bearbeitung“
Abbildung(en): siehe die Angaben beim jeweiligen Digitalisat
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Landschad 1335-1339, Neckarsteinach“, in: Grabdenkmäler <https://lagis.hessen.de/de/personen/grabdenkmaeler/alle-eintraege/420_landschad-1335-1339-neckarsteinach> (aufgerufen am 02.11.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
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