Karl zum Jungen und seine Ehefrau Ursula, geb. Geipel von Schöllkrippen 1587 oder 1599, Königstein

Karl zum Jungen und seine Ehefrau Ursula, geb. Geipel von Schöllkrippen 1587 oder 1599, Königstein – Nr. 151
Beschreibung
Epitaph des Karl zum Jungen und seiner Ehefrau Ursula, geb. Geipel von Schöllkrippen. Das Hängeepitaph baute auf einer Ädikula auf und zeigte im Unterhang eine Inschrifttafel mit den Grabinschriften Karls (A) und seiner Frau (B); im mittigen Feld befanden sich das Allianzwappen des Ehepaares und auf dem den Sockel und die Nische flankierenden Pilastern je vier weitere Ahnenwappen mit Beischriften. Die Giebelzone trug einen Halbrundbogen, Rollwerk sowie einen Löwenkopf in einem Medaillon und seitlich Fruchtgehänge. Die Wappenbeischriften (W) waren in Kapitalis ausgeführt.1) Punkte als Worttrenner sind unspezifisch; weder Rechtschreibung, Groß- und Kleinschreibung noch Zeilentrennung werden wohl dem Original entsprechen, weshalb sie hier nicht nachahmend wiedergegeben sind.
Geschlecht, Alter, Familienstand
Stand
Enthaltene Wappen
Geipel von Schöllkrippen
Blum
Wasen
Glauburg
Vilbel
Dorfelden
Dargestellte Personen
Aus der für die Eheleute gemeinsamen Fürbitte am Ende von Text (B) ist zu schließen, dass die Sterbeinschriften beim Tod der Ursula Geipel von Schöllkrippen angebracht oder ergänzt wurden; vermutlich entstand das Epitaph noch zu ihren Lebzeiten, es sei denn, trotz der ungewöhnlichen Wortwahl hätte man es bis auf das dann nachzutragende Datum schon zum Todesfall von 1587 errichtet.
Karl zum Jungen8) wurde als ältester Sohn Konrads zum Jungen und der Elisabeth, Tochter des Wolf von Blum und der Lisa von Holzhausen, geboren, stammte also von Vaters Seiten von Familien der Patriziergesellschaft Alten-Limburg ab. Er verheiratete sich mit Ursula, Tochter des Johann Geipel von Schöllkrippen und der Anna von Wasen; die Ehe blieb jedoch kinderlos. Karl zum Jungen war Hofmeister und Amtmann zu Königstein. Mit der Einheirat in die Familie Geipel von Schöllkrippen und in den Ämtern zeichnet sich die Akzeptanz der Familie beim die Stadt Frankfurt umwohnenden Adel ab.
Inschrift
Umschrift
A An(n)o · D(omi)ni · 1587 · Den · 26 · Aprilis ist in / Gott selig verschieden der
Edel vnd Ehrn=/vest Carle zum Iungen.
B Desgleichen vershied in Christo die Edle / vnd Tugendreiche Fraw Vrsula Geu-
lin / von Schelkrippen, Sein Junckher Carles / Eheliche Hausfraw den 21 ·
April(is) 1599 · / Welcher beyden Seelen vnd vns allen der / Allmechtige Gott
ein fröliche aufferstehung / verleihe Ame(n).
W ZV(M) IVNGEN GEVPPEL
BLVMEN · WASEN ·
V(ON) GLAVBVRG FILBEL ·
V(ON) HOLTZHAVSE(N) ·
DARFELDE(N)3
Kommentar
Nach Epitaphienbuch Zum Jungen.
Schrift
Nachweise
Fußnoten
- Die Grabinschriften sind hingegen schreibschriftlich wiedergegeben, was möglicherweise auf eine Ausführung in Fraktur hinweist, aber keine definitive Schriftbestimmung zulässt, da sich viele Abschreiber bei langen Texten ihrer gewohnten Handschrift bedienten. ↑
- Vgl. Humbracht, Stamm-Tafeln Taf. 48, auch zum Folgenden; ebenso Körner, Frankfurter Patrizier 82–84; Körner/Hansert, Frankfurter Patrizier 240. ↑
Literatur
- Epitaphienbuch Zum Jungen = Epitaphien der zum Jungen in Mainzer und benachbarten Kirchen. Illustr. Hs. von um 1633 (StaA Mz III M b, BPSP 2765a), 72 (Nachzeichnung).
Bearbeitung
Siehe auch
Weitere Angebote in LAGIS (Standort)
Orte
- Hessische Flurnamen
- Historische Kartenwerke
- Historisches Ortslexikon
- Synagogen in Hessen
- Topografische Karten
Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Erschließung: Die Rechte liegen bei den Urhebern, vgl. die Angaben im Abschnitt „Bearbeitung“
Abbildung(en): siehe die Angaben beim jeweiligen Digitalisat
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Karl zum Jungen und seine Ehefrau Ursula, geb. Geipel von Schöllkrippen 1587 oder 1599, Königstein“, in: Grabdenkmäler <https://lagis.hessen.de/de/personen/grabdenkmaeler/alle-eintraege/2470_karl-zum-jungen-und-seine-ehefrau-ursula-geb-geipel-von-schoellkrippen-1587-oder-1599-koenigstein> (aufgerufen am 03.11.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/gdm/2470